Einheitlicher Mindestlohn im Elektrohandwerk noch bis zum Ende des Jahres 2010 gesichert
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Das Elektrohandwerk hat mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) einen verbindlichen einheitlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn ist noch bis zum 31.12.2010 gültig und beträgt seit dem 01.01.2010 für Westdeutschland € 9,60 und in den neuen Bundesländern inklusive Berlin € 8,20.
Bereits am 22.09.2007 wurde die Vereinbarung im Bundesanzeiger Nr. 179 veröffentlicht. Eine neue Verhandlung für die folgenden Jahre steht noch aus.
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