News, 18.01.2012, Frank Kessler

ICT-Richtlinie für Bauwirtschaft entschärft

ICT-Richtlinie für Bauwirtschaft entschärft

Foto: rudolf ortner / pixelio.de

Wie bereits in der Vergangenheit berichtet, sahen viele eine Gefahr in der ICT-Richtlinie, der konzerninternen Entsendung von Drittstaatsangehörigen. Besonders der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. forderte daher bisher die Änderung dieser Richtlinie, damit das Dumping von Lohn- und Sozialstandards vermieden werden könne. Das Votum der Europaabgeordneten ist nun der erste Schritt, um genau diese Befürchtungen zu entkräften.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. begrüßt das Votum der Europaabgeordneten des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hinsichtlich der ICT-Richtlinie und damit verbundenen Änderungen Anfang Dezember 2011. Gegenstand war dabei der Vorschlag der Europäischen Kommission, dass es Drittstaatsangehörigen ermöglicht werden sollte durch konzerninterne Entsendung einzureisen und sich aufzuhalten. Wäre es zu einer Zustimmung dieses Vorschlags durch das Europäische Parlament gekommen, hätte das negative Auswirkungen auf das Baugewerbe nach sich gezogen. Aus diesem Grund wurde damals auch schon einmal eingeräumt, dass man das Baugewerbe aus der ICT-Richtlinie herausgenommen werden müsste. Dieser Vorschlag wurde jedoch mit 21:22 Stimmen bereits im Voraus abgewiesen.

Dennoch ist das Baugewerbe mit dem Votum nun glücklich. Ohne eine Änderung der Richtlinie hätte man, nur durch die Gründung einer Niederlassung in einem beliebigen europäischen Mitgliedsstaat, von dort aus als Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat Arbeitnehmer versenden und damit zu den dort herrschenden Arbeitsbedingungen beschäftige können. Dies wäre nicht im Interesse der Bauwirtschaft gewesen. RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V.: „ Es kann nicht in unserem Interesse liegen, durch europäische Gesetzgebung eigenhändig Wettbewerbsverzerrungen zu organisieren.“

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