KfW fördert ab März 2011 wieder einzelne Sanierungsmaßnahmen
KfW
Einzelnen Sanierungsmaßnahmen werden ab 01.03.2011 wieder von der KfW gefördert. Damit unterstützt die KfW wieder Bauherren mit energetischen Sanierungen wie der Dämmung, dem Fensteraustausch und der Erneuerung von Heizungsanlagen. Als Voraussetzung gilt dabei, dass die Einzelmaßnahmen sich positiv auf die Energiebilanz des Wohngebäudes auswirken. Dabei hat der Bauherr die Wahl zwischen einem günstigem Kredit oder dem Zuschuss von 5,0 %. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) werden Eigentümer mit zinsgünstigen Krediten oder attraktiven Investitionszuschüssen unterstützt. Dabei bleibt es bei dem Grundsatz: Je besser der erreichte Energiestandard nach Sanierung, umso attraktiver die Förderung. "Bauherren haben zukünftig wieder die Wahl, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern. Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die oftmals aus Kostengründen zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen bevorzugen", sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. Außerdem führt die KfW zum 01. März 2011 in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen eine endfällige Finanzierungsvariante ein. Das bedeutet für den Kunden, dass KfW-Darlehen zukünftig noch besser in die individuelle Finanzierungsplanung integriert werden können. So ist es dann beispielsweise möglich, fällige Sparguthaben nach Ablauf der vier- bis achtjährigen endfälligen Kreditlaufzeit zur Tilgung einzusetzen.
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