Mindestlöhne im Baugewerbe steigen
Foto: Niko Korte / pixelio.de
Ab 1. Dezember 2011 gilt eine neue Mindestlohnverordnung im Baugewerbe. Das beschloss das Bundeskabinett vergangene Woche und stimmte damit dem Vorschlag der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe zu. Aufgrund des großen Lohngefälles in Europa gewährleistet die Entscheidung einen fairen Wettbewerb und schützt inländische Baubetriebe bei gleichzeitiger Angleichung der Mindestlöhne in Ost und West.
Das Bundeskabinett beendete vergangenen Woche am Mittwoch mit der Zustimmung zum Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrags vom 28. April 2011 der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auch die diesjährige Tarifrunde im Baugewerbe. „Statt ruinöser wird es auch künftig geordnete Wettbewerbsverhältnisse auf deutschen Baustellen geben,“ freut sich der Vizepräsident des ZDB, Frank Dupré. Denn bei den bestehenden Lohnunterschieden in Europa kann nur durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne ein fairer Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Baubetrieben gewährleistet werden.
Die 8. Mindestlohn-Verordnung im Baugewerbe tritt im Dezember 2011 in Kraft und regelt die Erhöhung der Mindestlöhne zum 1. Januar 2012.
Alte Bundesländer:
Mindestlohn 1 = 11,05 EUR
Mindestlohn 2 = 13,40 EUR
Neue Bundesländer:
Einheitlicher Mindestlohn = 10,00 EUR
Berlin:
Mindestlohn 1 = 11,05 EUR
Mindestlohn 2 = 13,25 EUR
Das Ansteigen des Mindestlohns bewirkt auch eine weitere Angleichung der Mindestlöhne in Ost und West, erläutert der ZDB-Vizepräsident. „Damit sind wir dem Ziel eines einheitlichen Mindestlohnes als tarifvertraglicher Lohnuntergrenze für alle auf deutschen Baustellen ausgeführten Bauarbeiten ein gutes Stück näher gekommen“, so Dupré.
Mit dem Inkrafttreten der Mindestlohn-Verordnung erinnert der Vizepräsident Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, dass Mindestlöhne nur in der für die Branche angemessener Höhe zielführend sind. „Deshalb sind wir gegen alle Pläne zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Einen branchenfremden gesetzlichen Einheits-Mindestlohn lehnt die Bauindustrie kategorisch ab“, sagt Dipl.-oec. Andreas Schmieg.
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