News, 27.05.2010, Stephan Gruber

Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk mit 100% Annäherung von Ost und West

Bild: aboutpixel.de / Hausbau 4 © Sven Schneider

Die Mindestlohnverordnung im Dachdeckerhandwerk tritt mit der 5. Rechtsverordnung zum 19.03.2010 in Kraft. Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Dadurch werden die von den Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks tarifvertraglich vereinbarten Mindestlöhne auf alle inländischen und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk angewendet. Ab dem 19.03.2010 gilt in Ost und West der einheitliche Mindestlohn von € 10,60 und ab den 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 ein einheitlicher Mindestlohn von € 10,80.

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