Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk mit 100% Annäherung von Ost und West
Bild: aboutpixel.de / Hausbau 4 © Sven Schneider
Die Mindestlohnverordnung im Dachdeckerhandwerk tritt mit der 5. Rechtsverordnung zum 19.03.2010 in Kraft. Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Dadurch werden die von den Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks tarifvertraglich vereinbarten Mindestlöhne auf alle inländischen und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk angewendet. Ab dem 19.03.2010 gilt in Ost und West der einheitliche Mindestlohn von € 10,60 und ab den 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 ein einheitlicher Mindestlohn von € 10,80.
Lesen Sie dazu auch:
- 5. Rechtsverordnung für Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk
- Mindestlöhne im Baugewerbe steigen
- Sichere Mindestlöhne im Baugewerbe bis zum 30.11.2011
- Neue Mindestlöhne im Baugewerbe
- Einheitlicher Mindestlohn im Elektrohandwerk noch bis zum Ende des Jahres 2010 gesichert
- Mindestlöhne für Dachdecker gestiegen
- Neue Mindestlöhne im Elektrohandwerk seit Jahresbeginn
- Mindestlohn seit 15 Jahren in Deutschland
- IG BAU nimmt Schlichterspruch für das Bauhauptgewerbe an
- Tariflohntabelle für den Baubereich
Dieser Beitrag hat Ihnen gefallen? Dann melden Sie sich doch gleich an zum kostenlosen E-Mail-Newsletter und lassen sich über weitere Neuigkeiten wöchentlich informieren!
