Neue Vergabeverordnung mit wichtigen Änderungen fürs Bauhandwerk
aboutpixel.de / Klinikkomplex © Martin Reißmann
Endgültig hat das Bundeskabinett den Änderungen des Bundesrats entsprochen. Somit werden die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) umgesetzt.
Am 10.06.2010 sind die neue VOB, VOL und VOF mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Jetzt müssen bei neu zu startenden Vergabeverfahren mit einem Auftragswert größer der europäischen Schwellenwerte verbindlich die Vergabeordnungen VOB/A, VOF und VOL/A in der Ausgabe 2009 angewendet werden.
Verbunden mit den neuen Regeln sind grundlegende Erleichterungen für die Verfahren der Eignungsnachweise. Die Ausarbeitung der Eignungsnachweise für Vergaben der öffentlichen Hand, die von den bietenden Unternehmen erbracht werden müssen, sind deutlich vereinfacht worden. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist damit zu rechnen, dass bei rund 80 % der Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen die Vereinfachung zum Tragen kommen wird. Das Ergebnis dieser Vereinfachung soll sich mit bis zu 40 % geringeren Bürokratiekosten positiv auswirken. Damit erwartet das Bundesministerium ein Einsparvolumina bei den Verwaltungskosten von mehr als 250 Mio. Euro.
Die für die Vergabe rechtlich relevanten Bestimmungen der europäischen Richtlinie für Energiedienstleistungen wird mit dem Verordnungsentwurf ebenfalls umgesetzt.
Den öffentlichen Auftraggebern soll es so ermöglicht werden, bestimmte Energieeffizienzkriterien bei ihren Ausschreibungen als zwingende Voraussetzung zu bestimmen.
Alle Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen werden in Zukunft über die zentrale Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht. Damit soll der Rechercheaufwand der Handwerksbetriebe für öffentliche Ausschreibungen erheblich gesenkt werden.
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