Steuervereinfachungen enttäuschen das Handwerk
aboutpixel.de / leidige steuererklärung © regine schöttl
Obwohl der Koalitionsausschluss nun endlich die lang erwarteten Beschlüsse zum Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt hat, konnten die Maßnahmen nicht überzeugen und enttäuschten das Handwerk. Vor allem mittelständische Handwerksbetriebe profitieren bisher überhaupt nicht von dem vorliegenden Gesetzesvorhaben zur Steuervereinfachung, äußerte der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke und fordert eine deutliche Nachbesserung.
Obwohl der ZDH bereits Anfang diesen Jahres Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerverfahrensrechts und im materiellen Recht vorgelegt hat, bleiben die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Steuervereinfachungsgesetz hinter den Erwartungen zurück. „Das Ziel der Steuervereinfachungen gerade auch für mittelständische Betriebe wird mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben leider nicht erreicht,“ so Schwannecke. Zwar begrüßt der Generalsekretär die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags und die Verschlankung der Steuererklärungsvordrucke für die Steuerpflichtigen, doch sieht er nach wie vor Missstände hinsichtlich der unnötigen Steuerbürokratie im Unternehmensbereich. Der weitere Abbau sollte ein vorrangiges Ziel sein, bei dem die ohnehin zum 01.01.2013 gemäß EU-Recht umzusetzende Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung einen deutlichen Anfang macht. Alle anderen Maßnahmen im Steuervereinfachungsgesetz betreffen jedoch die Unternehmen nicht.
Schwannecke begrüßte auch die Ankündigung der Bundesregierung, bis September nächsten Jahres auch Vorschläge für eine Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts vorzulegen. Aus Sicht des ZDHs müssen dabei vor allem die Weiterentwicklung der Instrumente der Thesaurierungsrücklage für Personenunternehmen, die Flexibilisierung der 7 g ansparabschreibung sowie die rechtzeitige Entfristung der Ist-Versteuerungsgrenzen bei der Umsatzsteuer zum 31.12.2011 enthalten sein.
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