News, 28.02.2011, Stephan Gruber

Toll Collect verzeichnet mehr als 100.000 Verstöße gegen die LKW-Maut

Toll Collect verzeichnet mehr als 100.000 Verstöße gegen die LKW-Maut

Toll Collect GmbH / Über 300 bundesweite Kontrollbrücken überprüfen nach der Durchfahrt die Daten aller Lkw über 12 to.

Seit dem 1. Januar 2005 gilt auf Bundesautobahnen und einigen stark frequentierten Bundesstraßen für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt die LKW-Maut. Auf Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag gab das Bundesverkehrsministerium bekannt, dass 2010 fast 19 Millionen Lkw kontrolliert worden sind. Das Maut-Unternehmen Toll Collect hat damit fast 490 Millionen Euro eingenommen. Die Bruttoeinnahmen aus der Lkw-Maut sind im Bundeshaushalt 2011 mit 4,6 Milliarden Euro veranschlagt. Im vergangenen Jahr waren es krisenbedingt weniger als 4,2 Milliarden. Der Bund hatte mit 4,5 Milliarden Euro veranschlagt.

Das deutsche Mauterhebungssystem wird von dem privaten Unternehmen Toll Collect GmbH im Auftrag des Bundesamtes für Güterverkehr betrieben. Gesellschafter der Toll Collect sind die Deutsche Telekom AG und die Daimler AG mit je 45 % der Geschäftsanteile, sowie die französische Cofiroute SA mit einem Anteil von 10 %. Die Höhe der geschuldeten Maut bestimmt sich nach der auf den mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Wegstrecke sowie nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination und nach der Emissionsklasse des Fahrzeugs.

Im Entwurf zur neuen Eurovignettenrichtlinie sollten ab 2012 in allen EU-Staaten alle Fahrzeuge des Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine Mautabgabe bezahlen. Deutschland hat bei den Verhandlungen zur EU-Richtlinie eine Ausnahmeregelung durchgesetzt, da im deutschen Mautsystem die Systemkosten bei einer Mautpflicht ab 3,5 Tonnen unangemessen hoch wären. Bei den zu erwartenden geringeren Mautgebühren für kleinere mautpflichtige Fahrzeuge würden die dann entstehenden Kosten über 30 % der Mauteinnahmen ausmachen. Da der Anteil der kleineren Fahrzeuge etwa viermal so viele Fahrzeuge umfasst, will man in Deutschland auf eine Mautpflicht bei Kleinlastern ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht verzichten.

Dieser Beitrag hat Ihnen gefallen? Dann melden Sie sich doch gleich an zum kostenlosen E-Mail-Newsletter und lassen sich über weitere Neuigkeiten wöchentlich informieren!