Sicherheitsschuhe in Arbeitergeber-Verantwortung
Foto: Thomas Siepmann / pixelio.de
Arbeitgeber haben mit Sicherheitsschuhen und Schutzkleidung für Mitarbeiter ihrer gesetzlichen Fursorgepflicht im Betrieb und auf der Baustelle Rechnung zu tragen. Das Arbeitsschutzgesetz regelt dabei die Verantwortung des Arbeitgebers, durch das kostenlose Überlassen von Schutzausrüstung für einen hinreichenden Schutz zu sorgen. Bei der Auswahl sollte jedoch nicht nur der Preis eine Rolle spielen.
Sicherheitsschuhe gehören zur „persönlichen Schutzausrüstung“ und müssen vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Denn das Arbeitsschutzgesetz § 3 Absatz 3 verpflichtet Arbeitgeber explizit zum Schutz der Mitarbeiter. „Wer sich als Arbeitgeber unsicher ist, welche Sicherheitsschuhe in welchem Arbeitsbereich überhaupt zum Einsatz kommen, findet eine nützliche Hilfestellung in den ‚Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit’“. Die Verwendung von Knie- und Fußschutz mit den abzudeckenden Gefahren werden in der BG-Regel 191 geregelt, sagt Peter Ixkes, Experte für Arbeitsschutzkleidung. Doch auch die in der Regel hinterlegte Checkliste und die Auflistung der Schutzkategorien nach Tätigkeitsbereichen dient der korrekten Gefährdungsbeurteilung.
Ixkes empfiehlt halbhohe Sicherheitsschuhe mit eingebauten Schutzkappen. Durch den dadurch gegebenen Schutz der Knöchel sind die Schuhe der Kategorie S3 nicht nur für Transportarbeiten geeignet, sagt der Experte und erinnert an die gesetzliche Verpflichtung, die Sicherheitsschuhe jährlich auszutauschen. Beim Kauf ist auf gute Polsterung, atmungsaktives Material und geringes Eigengewicht zu achten, da das Schuhwerk über mehrere Stunden täglich getragen werden. Gutes Abrollverhalten und hoher Tragekomfort sollten deshalb wichtiger als der Preis sein.
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