Abnahmeprotokoll
Ein Abnahmeprotokoll ist im rechtlichen Sinne die Abnahme (Acceptance) in schriftlicher Form.
(engl: „Acceptance Certificate“/„Acceptance Report“)
Das Abnahmeprotokoll dient dazu, die Ausführung oder auch die Abnahmeverweigerung schriftlich zu dokumentieren. In einem späteren Rechtsprozess, der die streitige Abnahme zum Gegenstand hat, ist dieses Abnahmeprotokoll deshalb von großer Bedeutung.
Die rechtlichen Inhalte der Überprüfung werden im § 640 BGB geregelt. Wichtig ist hierbei, dass die schriftliche Form nicht gesetzlich erforderlich ist, d.h. eine Abnahme kann auch mündlich erklärt werden. Dies ist jedoch nicht zu empfehlen, da die Abnahmeerklärung einen besonderen Stellenwert einnimmt.
Die Inhalte eines Abnahmeprotokolls bei einer förmlichen Abnahme von Bauleistungen nach VOB Teil B § 12:
- Die Benennung der Baumaßnahme mit Adresse der Baustelle und dem Namen des Bauherren
- Die Anschrift des Auftragnehmers
- Das Datum des Bauvertrages und die dazugehörige Nummer
- Die Bezeichnung der abzunehmenden Leistung
- Festlegung der Teilnehmer der Abnahme
- Datum des Beginns und der Fertigstellung der Bauleistung
- Exakte Auflistung aller festgestellten Mängel der Abnahme
- Ort der Abnahme und Datum der Abnahme
- Beseitigung der festgestellten Mängel in einer zeitlich angemessenen Terminvorgabe
- Auftraggeber und Auftragnehmer oder deren Vertreter unterschreiben das Abnahmeprotokoll.
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