Im Rahmen des Beitritts verschiedener osteuropäischer Länder in die EU zum 1. Mai 2004 sollte es auch den Arbeitnehmern dieser Länder ermöglicht und vereinfacht werden, in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Nach nunmehr sieben Jahren ziehen Vertreter der Tarifvertragsparteien, des Bundesarbeitsministeriums sowie aus Wissenschaft und Praxis Bilanz, die durchaus positiv ausfällt.
Am 2. November fand in Berlin ein Symposium der Vertreter der Tarifvertragsparteien, des Bundesarbeitsministeriums sowie aus Wissenschaft und Praxis statt, welches sich mit dem Thema der Arbeitnehmerfreizügigkeit auseinander setzte. Man tauschte untereinander seine Erfahrungen aus. Seit dem 1. Mai 2004 und dem damit verbunden Beitritt der osteuropäischen Ländern zur EU, konnten auch Arbeitnehmer aus den neuen Beitrittsländern in Deutschland arbeiten. Dabei einigte man sich damals darauf, dass man die höchstmögliche Übergangsfrist von sieben Jahren in Deutschland in jedem Fall nutzen wollte. Damit war Deutschland eines der wenigen EU-Mitgliedsstaaten, das sich zu diesem Vorgehen entschieden hat.
Wie man heute feststellen kann, hat sich dieses Konzept durchaus bewährt. Aufgrund dieser Regelung wurde der deutsche Arbeitsmarkt – nicht wie anfangs befürchtet – von den osteuropäischen Arbeitnehmern überflutet. Durch das Ausschöpfen der siebenjährigen Übergangsfristen, wurde der Arbeitsmarkt erst zum 1. Mai 2011 vollständig geöffnet. In diesem Zeitraum hat sich aber auch in den osteuropäischen Mitgliedsstaaten einiges getan. Offenbar haben sich dadurch auch die Arbeits- und Lebensbedingungen den deutschen angeglichen, was damit den Abwanderungsdruck in diesen Staaten reduziert hat.
Durch diese positive Entwicklung fordert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDB), sich auch für den zum 1. Januar 2007 erfolgten Beitritt von Rumänien und Bulgarien in die EU an diese Übergangsfristen zu halten. Dass die Übergangsfristen sinnvoll und richtig sind, zeigt auch die Tatsache, dass inzwischen auch andere westeuropäische EU-Mitgliedsstaaten dem deutschen Beispiel folgen. Hier werden für Rumänien und Bulgarien die Übergangsfristen bis 31. Dezember 2013 ausgeschöpft.