Die in Deutschland vorherrschende Bürokratie und deren negativen Auswirkungen auf den Einzelnen belasten die Unternehmen der deutschen Wirtschaft seit Jahren. Um hier in Zukunft etwas zu verändern und den Unternehmen das Leben zu erleichtern, wird innerhalb der Bundesregierung schon länger über mögliche Maßnahmen des Bürokratieabbaus diskutiert. Dazu trägt auch das Mitte Dezember 2011 im Kabinett beschlossene Maßnahmenpaket einen weiteren Schritt bei.
Mit diesen zusätzlichen neuen Regelungen möchte die Bundesregierung bewirken, dass die Bürokratiekosten für die Wirtschaft aus Informationspflichten um weitere 1,6 Milliarden Euro reduzieren. Das bedeutet gleichzeitig auch ein Erreichen des im Jahr 2006 beschlossenen Ziels des Bürokratieabbaus von insgesamt 25 Prozent. Des Weiteren greift die Bundesregierung mit dem Abbaupaket bedeutende Vorschläge aus der Wirtschaft auf.
Eine der wesentlichen Änderungen des Beschlusses ist die Verkürzung des Aufbewahrungspflichten von derzeit zehn Jahren auf zukünftig nur noch fünf Jahre, was wiederum eine Entlastung in dreistelliger Millionenhöhe bedeutet. Darüber hinaus zählt auch das E-Government-Gesetz als entscheidende Veränderung, denn es soll den elektronischen Schriftverkehr erleichtern. Weitere Meilensteine für einen vereinfachten Alltag bilden ebenso die Optimierung des Meldeverfahrens in der sozialen Sicherung und die Einführung der fortgeschrittenen elektronischen Signatur für Unternehmen.
Die Wirtschaft gibt sich nicht nur mit dem Beschluss der Regierung zufrieden, sondern fordert von ihr ein unverzügliches Umsetzen der Maßnahmen, damit die Vereinfachungen ohne große Verzögerungen in den Unternehmen ankommen können. Des Weiteren erwartet man von der Bundesregierung einen jährlichen Bericht, der darüber Aufschluss gibt, wie hoch die Belastungen der Wirtschaft durch Informationspflichten sind. Um dies sicherzustellen, soll der Nationale Normenkontrollrat das Verfahren als unabhängige Kommission begleiten, kontrollieren und Informationen bezüglich des Umsetzungsstandes weitergeben.
Nach Ansicht der Wirtschaft sollte die Bundesregierung alles daran setzen, sich für das erste Quartal des Jahres 2012 ein neues anspruchsvolles Ziel zu setzen, um den Bürokratieabbau weiter voran zu bringen. In diesem Zusammenhang fordert die Wirtschaft Messungen, die den Aufwand bewerten, der zur Erfüllung der vorwiegend belastenden Vorschriften nötig ist. Diese sollen dann bis zu einem vereinbarten Stichtag um 25 Prozent reduziert werden. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Bundesregierung, sowie die Beurteilung solcher schwerwiegenden Fälle bildet dabei die Basis für einen dauerhaften Abbau der Bürokratie. Nicht zuletzt bedeutet der Abbau der Bürokratiekosten auch neue Investitionen, wie beispielsweise in die Beschäftigten.