Handwerk kritisiert höheren Datenschutz

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Foto: w.r.wagner / pixelio.de

Das Thema Datenschutz ist unbestritten ein sensibles, das keinesfalls zu lasch gehandhabt werden sollte. Dennoch sollte man sich in der Politik stärker damit auseinandersetzen, Regelungen zu individualisieren. Die immer noch vorherrschende Generalisierung, erschwert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den reibungslosen Geschäftsbetrieb. Ein Beispiel ist in diesem Zusammenhang auch das Vorhaben der EU. Mit ihren geplanten Veränderungen beim Datenschutz, stößt sie aber gerade beim Handwerk auf großes Unverständnis.

Datenschutz ist definitiv wichtig und sollte nicht missbraucht werden. Um aber in diesem Bereich echte Veränderungen und vor allem Verbesserungen zu erzielen, bedarf es einer eingehenden Prüfung, welche Regelungen überhaupt sinnvoll und vor allem besonders für wen sie es vielleicht eher nicht sind.

In dem Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung sieht die EU zum einen vor, dass immer dann, wenn von Unternehmen  Daten erhoben werden, der Kunde darüber informiert werden muss. Dazu gehört nicht einfach nur die Aussage darüber, dass die Erhebung der Daten erfolgt, sondern auch zu welchem Zweck, über welchen Zeitraum und vieles mehr. Darüber hinaus fordert die EU in ihrem neuen Entwurf aber auch, dass stets eine Einverständniserklärung des Kunden vorliegen muss, damit das Unternehmen auf Basis der gespeicherten Daten, Kontakt zu ihm aufnehmen darf.

Um die Problematik dieses komplexen Themas zu veranschaulichen, betrachte man einmal das Beispiel einer Geschäftsbeziehung zwischen einem SHK-Installationsbetrieb und seinem Kunden.  Guter Kundenservice beinhaltet auch die schriftliche Erinnerung an turnusmäßige Wartungsarbeiten der Heizungsanlage. Auch der Kunde wertet diese Leistung als einen Service, der dazu beiträgt, die Zuverlässigkeit gerade in der kalten Jahreszeit zu sichern und die Lebensdauer langfristig zu steigern.

Nun aber muss man dieses Vorgehen  aus den Augen der EU Datenschutz-Grundverordnung sehen. In der neuen Grundordnung wäre diese Kontaktaufnahme der Werkstatt nämlich im Grunde nicht zulässig, sofern keine vorherige Einverständniserklärung vom Kunden für diese Kontaktaufnahme vorliegt. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade kritisiert diese europaweite Vereinheitlichung massiv. Die Handwerkskammer weist dabei darauf hin, dass gerade für kleine Handwerksbetriebe eine nicht zu vertretende Bürokratie entstehen würde. Noch dazu müsse man wohlmöglich einen eigenen Datenschutzbeauftragten im Betrieb haben, was wiederum auch unzumutbar ist für kleine Betriebe.

Alles in allem fordert die Handwerkskammer, dass solche durchaus sinnvollen Regelungen für bestimmte Betriebe außer Acht gelassen werden müssten. Letztlich handeln gerade kleine und mittlere Betriebe nicht mit ihren Kundendaten, sondern nutzen sie vielmehr zur reinen Bestandkundenpflege mit allem dazu gehörenden Service für die Kunden.

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