Die Reform der Entsenderichtlinie der EU stößt auf große Kritik bei der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Aus diesem Grund fordert die IG BAU den EU-Ministerrat und das Europaparlament sogar zur Ablehnung der Reform auf. Nach Meinung der Gewerkschaft würde die Reform eher Schaden als Nutzen für die entsandten Arbeitnehmer bedeuten.
So gut die Entsenderichtlinie in ihrem Grundsatz einmal durchdacht war, so sehr sie als Schutz der Arbeitnehmer aus ausländischen Entsendeländern dienen sollte, so schwer gerät sie durch den Reform-Vorschlag der EU-Kommission nun in die Kritik. Nach Meinung der IG BAU sei dieser Reformversuch sogar das komplette Gegenteil der eigentlich gewünschten Stärkung der ausländischen Gastarbeiter. Das eigentliche Ziel war es einmal, die entsandten Arbeitnehmer vor Ausbeutung durch betrügerische Unternehmen zu bewahren. Das Gegenteil wird bei Durchsetzung des Reform-Vorschlags die Konsequenz sein.
Zurzeit gelten in Deutschland Vorschriften, die ausländische Arbeitnehmer, die quasi als Gast hier arbeiten, vor dubiosen Machenschaften der Firmen geschützt werden sollen. Dazu gehörte auch, dass in Mindestlohnbranchen wie dem Bau, der Generalunternehmer in jedem Fall den Nettolohn an den Beschäftigten zahlen müsse, sofern sein Subunternehmer diesen prellen würde. Zukünftig plant die EU-Kommission jedoch, die Generalunternehmer von dieser Haftung zu entziehen. Somit würde in Zukunft schon ein einfach zu fälschendes Dokument genügen, eine Lohnzahlung vorzutäuschen.
Auch die momentan gültige Regelung, dass es im Arbeitsland einen Zustellbevollmächtigten vorzuschreiben möglich ist, soll gemäß EU-Kommission verboten werden. Dies würde aber wiederum die Zustellung von Bußgeldbescheiden oder auch dringenden Arbeitsschutzauflagen massiv erschweren. Und auch bei dem Recht auf Vorlage übersetzter Verträge ist eine Änderung geplant, die eine wesentliche Verschlechterung des entsandten Beschäftigten nach sich ziehen würde. Wer demnach betrügerisch arbeitet und „ungewöhnlich lange“ Vertragstexte erstellt, bedarf keiner Übersetzung durch die EU mehr. Eine Prüfung der enthaltenden Klauseln bleibt dabei natürlich auch aus.
Auch Terminologien werden thematisiert in dem Reform-Vorschlag. So möchte man „ordnungsgemäße Entsendefirma“ und „entsandte Beschäftigte“ näher definieren. „ordnungsgemäß“ wären dabei beispielsweise Firmen, die ihren ausländischen Arbeitnehmern für den Zeitraum der Entsendung eine entsprechende Unterkunft finanzieren. Sollte der Arbeitgeber dies nicht tun und die Unterkunftskosten vom Lohn abziehen, so verliert der Arbeitnehmer jeglichen Mindestlohn im Gastland. Damit würde demnach der deutlich niedrige Mindestlohn des Herkunftslandes gelten, was eine klaren Schlechterstellung gleich kommt.
Eine Durchsetzung de Reform der Entsenderichtlinie ist aus den genannten Gründen seitens der IG BAU klar abzulehnen.