Der Arbeitsschutz auf deutschen Baustellen zeigt Erfolge, doch Asbest fordert weiterhin als größte Gefahr die meisten Todesopfer. Neue Zahlen der BG Bau machen deutlich, dass asbestbedingte Berufskrankheiten nach wie vor die häufigste Ursache tödlicher Erkrankungen in der Bauwirtschaft sind. Gleichzeitig verschärft die novellierte Gefahrstoffverordnung die Anforderungen an Arbeiten im Gebäudebestand. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe gewinnen eine frühzeitige Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen und der rechtssichere Umgang mit Asbest deshalb weiter an Bedeutung.
Im Hinblick auf Berufskrankheiten ist Asbest auf deutschen Baustellen weiterhin die mit Abstand größte tödliche Gefahr. Neue Zahlen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zeigen, dass im Jahr 2025 insgesamt 291 Versicherte an den Folgen einer Asbesterkrankung starben. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe rückt damit der sichere Umgang mit Gefahrstoffen im Gebäudebestand noch stärker in den Fokus. Gleichzeitig gehen die meldepflichtigen Arbeitsunfälle weiter zurück. Die Statistik macht deutlich, dass klassische Arbeitsschutzmaßnahmen auf Baustellen zunehmend Wirkung zeigen. Während Absturzsicherung, persönliche Schutzausrüstung und Sicherheitskonzepte die Zahl schwerer Unfälle kontinuierlich senken, bleiben die gesundheitlichen Langzeitfolgen früherer Asbestbelastungen eine große Herausforderung. Besonders betroffen sind Arbeiten an Bestandsgebäuden, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 errichtet wurden. Dort können sich Asbestfasern unter anderem in Fliesenklebern, Putzen, Estrichen oder Spachtelmassen befinden und bei Sanierungs- oder Umbauarbeiten freigesetzt werden.
Asbest verursacht die meisten Todesfälle
Nach den bislang unveröffentlichten Zahlen der BG Bau starben im Jahr 2025 insgesamt 470 Versicherte. Davon entfielen 396 Todesfälle auf Berufskrankheiten. Demgegenüber kamen 74 Beschäftigte durch tödliche Arbeitsunfälle ums Leben. Häufige Ursachen waren Abstürze sowie Unfälle mit herabfallenden oder kippenden Bauteilen oder durch Fahrzeuge auf Baustellen. Mit 291 Fällen machten asbestbedingte Erkrankungen wie Mesotheliom, Lungenkrebs oder Asbestose den größten Anteil aus. Demnach sterben deutschlandweit nach Angaben der BG BU jedes Jahr rund 1.600 Menschen an den Spätfolgen von Asbest. Verantwortlich sind vor allem die langen Latenzzeiten zwischen Kontakt und Erkrankung. „In Gebäuden, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 erbaut wurden, muss mit Asbest zum Beispiel in Fliesenklebern, Putzen, Estrich oder Spachtelmassen gerechnet werden. Dieser Asbestverdacht betrifft drei Viertel aller Bestandsgebäude. Im Rahmen von Renovierungen und Umbauten kann Asbest freigesetzt werden“, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG Bau. „Werden keine Schutzmaßnahmen ergriffen, drohen für Beschäftigte und die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude ernsthafte Gefahren.“
Berufskrankheiten nehmen weiter zu
Neben Asbest steigen auch die Verdachtsanzeigen auf andere Berufskrankheiten. Im Jahr 2025 gingen bei der BG Bau insgesamt 22.102 Verdachtsmeldungen ein. Das sind 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr und rund ein Drittel mehr als noch im Jahr 2021. Besonders häufig wurden Lärmschwerhörigkeit, Hautkrebs durch UV-Strahlung, Erkrankungen der Lendenwirbelsäule, Gonarthrose sowie Verletzungen der Rotatorenmanschette gemeldet. Allein 2.304 Verdachtsanzeigen entfielen auf asbestbedingte Erkrankungen.
Arbeitsunfälle sinken auf Rekordtief
Positiv entwickelt sich dagegen das Unfallgeschehen. Mit 89.113 meldepflichtigen Arbeitsunfällen wurde erstmals die Marke von 90.000 unterschritten. Gegenüber dem Jahr 2024 entspricht das einem Rückgang um 2,9 Prozent. Auch die Unfallquote je 1.000 Vollbeschäftigte sank erneut. “Die Unfallzahlen sinken kontinuierlich. 2025 wurden uns fast 15.000 Arbeitsunfälle weniger gemeldet als noch vor fünf Jahren. Das freut uns und zeigt, dass Prävention wirkt“, betont Björn Kass. “Zugleich machen die Berufskrankheiten deutlich, dass Prävention über die Vermeidung akuter Unfallgefahren hinausgeht. Entscheidend ist, Belastungen frühzeitig entgegenzuwirken – etwa bei körperlichen Belastungen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen.“
Neue Asbestregeln erhöhen den Handlungsdruck
Zusätzliche Bedeutung erhält das Thema durch die novellierte Gefahrstoffverordnung. Sie erweitert den Kreis der Betriebe, die unter bestimmten Voraussetzungen Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen dürfen, insbesondere im Ausbauhandwerk. Gleichzeitig steigen die Anforderungen deutlich. Vor Beginn der Arbeiten muss geprüft werden, ob Asbest vorhanden ist. Anschließend sind Gefährdungsbeurteilungen, geeignete Schutzmaßnahmen sowie zusätzliche Anzeige- und Nachweispflichten erforderlich. Ab dem 20. Dezember 2026 werden zudem bestimmte Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich genehmigungspflichtig. Für viele Bauunternehmen und Handwerksbetriebe wird der professionelle Umgang mit Asbest damit zu einer zentralen Voraussetzung für rechtssichere Arbeiten im Gebäudebestand.
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Der Umgang mit Asbest ist zu oberflächlich . Ich bin der Meinung, dass Gebäude, in denen Asbest verbaut sein könnte, vor Baubeginn verpflichtend geprüft werden muss. Der Schutz der oft nicht deutsch sprechenden Arbeiter auf Baustellen kommt zu kurz. Viele Baufirmen und Auftraggeber gehen zu leichtsinnig mit dem Thema Asbest um.
Bauen ist sowieso ungesund. Warum stellen wir nicht das Bauen ein? Zuckerkonsum, saufen, Müll essen, rauchen, die 10te Coronaspritze….. und wir reden hier über noch mehr Vorschriften, an die sich in der ganzen Welt sowieso nur die Dummdödeldeutschen halten. Übrigens habe ich als Lehrling Asbest ohne Schutz geflext und renne mit 67 noch 10 km 2x die Woche im Wald rum. Auchcdieser Unsinn mit der Miwo. Alles Geldmache. Natürlich ist Schutz wichtig, aber es reicht nun langsam.