Aufträge sichern durch Heizungsmodernisierung

News | Jennifer Brandt | 20.11.2014
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Inzwischen sollte jedem klar sein, dass es an dem Thema Energieeffizienz im Grunde kein Vorbeikommen mehr gibt. In diesem Zusammenhang müssen sich Immobilieneigentümer vor allem mit dem Zustand ihrer bestehenden Heizungsanlage auseinandersetzen. Wer dies bisher nicht getan hat, muss es verpflichtend ab dem Jahr 2015 tun. SHK-Installateure sollten daher jetzt schon ihre Kunden auf Einsparmöglichkeiten hinweisen und sich dabei Aufträge sichern.

Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende zählt zu einem der Topthemen in der Politik, die es umzusetzen gilt. Dazu gehört natürlich auch die Energieeffizienz von Heizungsanlagen in Wohnimmobilien. Vielen Immobilieneigentümern ist wahrscheinlich überhaupt nicht bewusst, wieviel Geld sie jedes Jahr aus dem Fenster werfen, nur weil ihre Heizungsanlage zu alt ist. Spätestens zu Beginn des Jahres 2015 werden diese seitens des Gesetzgebers zu einem Umdenken und damit verbundenen Baumaßnahmen an ihrer Heizungsanlage gezwungen.

Ab dem kommenden Jahr schreibt das Gesetz vor, dass Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, gänzlich ausgetauscht werden müssen. Doch wenn man sich die Komplexität des Themas einmal genauer betrachtet, stellt man fest, dass im Grunde bereits Anlagen ab 15 Jahre Bestehen wahre Energie- und damit Geldfresser sind. Immerhin werden etwa 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs in Gebäuden verursacht, hier insbesondere bei veralteten Heizungsanlagen. Gut 85 Prozent des Verbrauches laufen nämlich über Heizung und Warmwassergewinnung auf.

Betrachtet man den Sachverhalt also einmal genauer, stellen Experten fest, dass bereits bei einer 15-jährigen Heizungsanlage eine Sanierung oder der Austausch durchaus sinnvoll ist, um langfristig Geld zu sparen. Natürlich ist dies für den Immobilieneigentümer mit einem erhöhten Aufwand und Kosten verbunden. Doch es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass die Einsparpotenziale enorm sind. Außerdem weisen schlaue SHK-Installateure ihre Kunden auch darauf hin, dass man staatliche Fördermittel für solche Maßnahmen erhält. Gerade für Vermieter ist eine solche bauliche Maßnahme am Ende auch ein Wertsteigerung, die sich in der Miete widerspiegelt.

In Anbetracht der reinen Kosten-Nutzen-Faktoren und den zusätzlichen staatlichen Vorgaben, lohnt es sich über einen Austausch einer veralteten Heizungsanlage nachzudenken. SHK-Installateure können im Rahmen der Beratung ihrer Kunden helfen, Kosten beim Kunden zu sparen und sich gleichzeitig Aufträge sichern.

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