Azubis am Bau nicht durch Corona-Krise benachteiligen

Azubis am Bau nicht durch Corona-Krise benachteiligen
Foto: Roland Riethmüller

Die Corona-Krise darf die Ausbildung nicht gefährden, fordert das Baugewerbe. Die gesetzliche Regelung zur Vergütung von Azubis sieht vor, dass sie sechs Wochen ihre Vergütung bekommen müssen, auch wenn die Ausbildung nicht stattfindet. Eben das planen einige Arbeitgeber zu ändern. Geht es nach deren Willen, soll bereits am ersten Tag des Ausfalls das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Das stößt auf Unmut bei den Gewerkschaften.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) will einen Schutzschirm für die Auszubildenden im Baugewerbe. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass einige Arbeitgeber nur noch das Kurzarbeitergeld zahlen und nicht die gesetzlich vorgeschriebene Frist einhalten wollen. Weiterhin forderte die IG Bau die Arbeitgeber auf, keinen Auszubildenden zu entlassen, denn das Baugewerbe sei von der Corona-Krise kaum betroffen. Die Gewerkschaften plädieren außerdem dafür, dass die Ausbildungszentren Zuschüsse bekommen sollten. „Die Ausbildung kann weitergehen und sie muss jetzt weiter gehen”, fordert IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt und appelliert an die Arbeitgeber, sich Ihrer Verantwortung bewusst zu werden. Schließlich haben sich die jungen Mensch mit ihrer Zukunft ihren Chefs anvertraut. Doch der Bedarf beruht auch auf Gegenseitigkeit. “Auch die Baubranchen brauchen den Nachwuchs dringend. Ohne Profis gibt es keine starke Bauwirtschaft.“

Den Fachkräftenachwuchs auch für die Zeit nach der Pandemie sichern

Rund 40.000 junge Menschen sind zur Zeit in einer Ausbildung in der Bauwirtschaft. Die Corona-Krise darf die Qualität der Ausbildung nicht beeinträchtigen. “Die überbetriebliche Ausbildung in den Ausbildungszentren garantiert eine hohe Ausbildungsqualität insgesamt in unserer heterogenen Branche”, erklärt Heribert Jöris, Geschäftsführer Sozial- und Tarifpolitik vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) . Doch wegen der Corona-Krise sind einige Ausbildungszentren durch Insolvenz bedroht. Die Hilfen über Kredite sind hier nicht möglich, denn die Rückzahlung würde mit Hilfe der Erhöhung der Gebühren stattfinden, was zu einer deutlichen Erhöhung der Ausbildungskosten führen würde. Es wird deshalb ein Schutzschirm gefordert, damit die Ausbildung nach der Pandemie weitergehen kann. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass die Azubis Kurzarbeitergeld bekommen, allerdings erst nach einer im Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 19 festgelegten Frist von sechs Wochen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen sie die volle Ausbildungsvergütung erhalten. Einige hatten jedoch gefordert, das Kurzarbeitergeld sofort zu zahlen, um Kündigungen auszuschließen. Sicher ist es richtig, dass die Ausbildungszentren wegen der Corona-Krise zum Schutz der Gesundheit geschlossen sind. Um den Fortbestand der Ausbildungszentren zu sichern, sei jedoch ein Schutzschirm notwendig.

Dieser Beitrag hat Ihnen gefallen?

Dann melden Sie sich doch gleich an zum kostenlosen E-Mail-Newsletter und lassen sich über weitere Neuigkeiten wöchentlich informieren!

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

Das könnte Sie auch interessieren

Newsletter

Verpassen Sie nichts mehr mit unserem kostenlosen Newsletter. So werden Sie frühzeitig über anstehende Veranstaltungen informiert und bleiben immer auf dem neusten Stand.

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.