Baubetriebe verpflichtet: billigste Sanierungsmaßnahmen bieten

News | Frank Kessler | 01.11.2022
Baubetriebe verpflichtet: billigste Sanierungsmaßnahmen bieten
Foto: Roland Riethmüller

Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe sind Sanierungsmaßnahmen Alltagsgeschäft. Vor Gericht wurde nun entschieden, dass die Kunden informiert werden müssen, wenn es kostengünstigere Alternativen gibt. Der Grund für diesen Richterspruch bestand darin, dass in einem Fall eine Abwasserleitung aufwendig saniert wurde, obwohl es ein günstigeres Verfahren gegeben hätte. Dieses Urteil macht deutlich, dass die Unternehmen ihre Kunden besser beraten müssen. Im vorliegenden Fall klagte ein Kunde und bekam Recht.

Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe sind Bauunternehmen und Handwerksbetriebe verpflichtet, bei Sanierungen den Kunden auf kostengünstigere Alternativen hinweisen, sofern diese vorhanden sind. Das Urteil basiert auf einem Rechtsstreit eines Immobilieneigentümers, der sich nach dem Bruch einer Abwasserleitung an ein Haustechnik-Unternehmen wandte. Dieses teilte ihm mit, dass die komplette Leitung ausgetauscht werden müsse. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 26.000 Euro. Das Problem war allerdings, dass es eine billigere Sanierungsmethode gegeben hätte, das "Inliner-Verfahren". Der Immobilieneigentümer wurde darüber nicht informiert.

Sanierungsmaßnahmen - Schadensersatz geltend gemacht

Als er davon erfuhr, rechnete er den Restlohn in Höhe von 12.000 Euro mit dem Schadensersatz in gleicher Höhe auf. Der Fall endete vor dem Oberlandesgericht (OLG). Das Gericht stellte sich auf die Seite des Klägers (Urteil vom 07.06.2022, Az.: 9 U 163/2). Der Unternehmer hätte seine Aufklärungspflicht verletzt, weil er nicht auf das "Inliner-Verfahren" hingewiesen hat. Technisch war der Immobilienbesitzer ein Laie. Hätte er davon gewusst, hätte er die kostengünstigere Variante gewählt. Laut Überzeugung des Gerichts wäre das Verfahren sogar dafür geeignet gewesen, die Leitung auf Dauer instand zu setzen. Technisch gesehen wäre ein kompletter Austausch nicht erforderlich gewesen, weshalb die Mehrkosten vom Werklohnanspruch abzuziehen sind.

Baubetriebe sind zur umfassenden Beratung verpflichtet

Das Urteil des OLG Karlsruhe ist zukunftsweisend und macht deutlich, dass die Unternehmen zu einer ordentlichen Beratung verpflichtet sind. "Ist eine Sanierungsmaßnahme letztlich nicht erforderlich, weil es eine günstigere und ebenso erfolgsversprechende Methode gibt, sollten Bauunternehmen dies ihren Kunden genauso sagen", rät Ecovis-Rechtsanwalt Alexander Ronert. Geschieht dies nicht, muss der Unternehmer Schadensersatz zahlen. Der Schadensersatz ist die Höhe zwischen einer kostengünstigen Variante und tatsächlich ausgeführten Leistung. In Zukunft müssen die Unternehmen bei Sanierungsmaßnahmen darauf achten, dass den Kunden eine billigere Option angeboten wird, sofern eine vorhanden ist.

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