Baugewerbe besorgt: Neues Vergaberecht ignoriert Mittelstand

Baugewerbe besorgt Neues Vergaberecht ignoriert Mittelstand
Foto: Roland Riethmüller

In den kommenden Monaten soll es einen neuen Gesetzentwurf zum Vergaberecht geben. Das Ziel besteht darin, öffentliche Vergabeverfahren einfacher und schneller zu machen. Der Mittelstand dürfe jedoch dabei nicht ausgeschlossen werden, warnt das Baugewerbe. Kleine und mittlere Unternehmen müssten bei der Vergabe mit einbezogen werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht zu gefährden. Damit das jedoch reibungslos abläuft, werde mehr Personal in den Verwaltungen gebraucht.

Im Zuge des Bürokratieabbaus sollen auch öffentliche Vergabeverfahren einfacher und schneller gestaltet werden. Dazu wird in den nächsten Monaten ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) fordert in diesem Zusammenhang, mittelständische Unternehmen beim neuen Vergaberecht nicht zu vergessen. Denn es sei absolut notwendig, dass der Wettbewerb im Vergaberecht fair bleibe und der Mittelstand nicht zu kurz komme. So warnt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa ausdrücklich vor einer Ausgrenzung des Mittelstands. Schließlich sei es für den Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar, gerade auch kleine und mittlere Betriebe bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu berücksichtigen. “Deshalb Hände weg vom Grundsatz der Losvergabe”, fordert Pakleppa. “Ohne Losvergabe wären kleine und mittleren Bauunternehmen von öffentlichen Aufträgen praktisch ausgeschlossen.“ Ohne die Mitwirkung eines leistungsstarken Mittelstands mit seinen Fachkräften gäbe es schließlich keinen Wettbewerb und auch keine ausreichende Qualität, um die Herausforderungen in der Zukunft zu meistern. Mittelständische Bauunternehmen seien für den Wettbewerb und den Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar.

Ohne Mittelstand läuft in Deutschland nichts

Für Pakleppa ist es dabei besonders wichtig, dass die Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge auch wie bisher in der VOB/A für alle Beteiligten geregelt werden. Denn ohne den Mittelstand seien die gewaltigen Herausforderungen im Wohnungsbau und in der Infrastruktur nicht zu bewältigen. Daher ist Pakleppa überzeugt, dass auf die öffentliche Hand in den kommenden Jahren viel Arbeit zukommen werde.

Transformation im Vergaberecht erfordert mehr Personal

Erfolgreich könnten die Veränderungen im Vergaberecht allerdings nur dann sein, wenn den öffentlichen Auftraggebern ausreichend sachliche und personelle Mittel zur Verfügung stehen würden. Das betrifft zum einen die Bearbeitung digitalen Vergabeverfahren, die immer mehr an Bedeutung gewinnen. Doch auch für die Einrichtung einer bundesweiten Datenbank für alle öffentlichen Ausschreibungen werde in den Verwaltungen mehr Personal gebraucht. Wenn diese Datenbank erst einmal vorhanden wäre, sei ein Meilenstein beim Bauen in Deutschland erreicht.

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Alles muss besser werden, aber nichts darf sich ändern…

„Der Mittelstand“ braucht also die Losvergabe,….

…. um die Zustände als Status Quo weiter festzuschreiben und das Land an der Unfähigkeit zur Zusammenarbeit weiterhin verzweifeln zu lassen.

Der Eine macht die Absperrung, der Nächste buddelt das Loch, dann kommen die Kanalarbeiten wieder von einem anderen, das Loch wird dann von Nr. 2 wieder zugeschüttet (oder von Nr x).

Eine Nummer 4 macht dann die Belagsarbeiten, bis dann Nummer 1 Schilder und Absperrungen wieder abholt. 

Weil die 4 voneinander unabhängig „unternehmerische“ Entscheidungen treffen und eine kleine Verzögerung in der Kette bei einem zu einer Kaskade führen, deshalb dauern Bauvorhaben in Deutschland ewig. Das ist die Situation die täglich auf den Straßen zu erleben ist. So ein Mittelstand schadet einer Volkswirtschaft.

Gründet  Arbeitsgemeinschaften und denkt endlich mal an das Große und Ganze und nicht nur bis zur nächsten Baggerschaufel.

Losverfabe

Ich hoffe der Mittelstand wird nicht weiter geknechtet. Ich habe wenig Hoffnung. 

Losverfabe

Ich hoffe der Mittelstand wird nicht weiter geknechtet. Ich habe wenig Hoffnung. 

Neues Vergaberecht

Nach Herrn Hammel ist es wohl besser wenn einer kommt und die Schilder aufstellt, die Absperrung macht und auch gleich das Loch buddelt und gleich die Kanalarbeiten durchführt anschließend den Rohbau macht das Dach deckt, die Wände streicht den Fußboden und die Fließen verlegt. Dann gleich noch die Möbel aufstellt und die Absperrungen wieder einsammelt. Da wäre wirklich mit unseren „Fachkräften aus dem Ausland“ viel zu machen. Da fragt man sich dann doch schon warum man einen Beruf erlernen sollte wenn doch jeder alles kann und warum es eine VOB gibt wo Standarts geregelt sind. Auf die kommt es doch gar nicht mehr an. Es geht nur noch darum das die Behörden denen es schwer fällt die Übersicht zu behalten entlasten werden. Und zum erstaunen ist auch das die Behörden wegen der Digitalisierung mehr Personal brauchen um die Digitalisierung, die ja angeblich soviel Einspart zu bewältigen. Beim Bauen ist halt Fachwissen nötig und nicht nur Personal. Und das abstimmen der einzelnen Gewerke ist und bleibt Sache des Auftraggebers. Wenn es Arbeitsgemeinschaften gibt muss auch jemand abstimmen, nur das will dann der AG nicht bezahlen.

Vergaberecht

@ Gerd Wachter, kann Dir nur vollumfänglich zustimmen.  In unserer Kommune seit fast 

zwei Jahrzehnten nur noch GU-Ausschreibungen—wer will/kann das als Handwerksbetrieb 

stemmen?? Fachpersonal in den Behörden ?? Durchweg verrentet und ausgestorben  !!

Teilnahmemöglichkeiten an Landesausschreibungen muss via Zertifizierungen teuer

erkauft werden.

Da nützt einem auch jahrzehntelanges mängelfreies Bauen nebst guten Leumund nichts.

Bin froh den ganzen Irrsinn bald hinter mir lassen zu können UND das meine Kids sich beruflich nach 125 Jahren Firmengeschichte gänzlich anders orientiert haben !!!

 

Diskriminierung

Die Einzellosvergabe stammt aus dem Mittelalter und diskriminiert bereits mittelgroße Generalunternehmen, deren Kompetenz in der Gewerkekoordination liegt. 

Am Ende führt ein Generalunternehmer auch eine Einzellosvergabe durch; kleine Handwerksbetriebe sind somit keinesfalls im Bestand gefährdet. 

Der Auftraggeber muss die Art seiner Vergabe frei wählen dürfen. Alles andere ist verfassungswidrig.

 

Öffentliche Vergabe

Unsere öffentliche Vergabe sollte komplett reformiert werden. Es fängt an mit stümperhaften Ausschreibungen und hört damit auf das der billigste genommen werden muss und keiner darauf achtet, dass er nur am billigsten war weil er den Auftrag auf 10 Subunternehmer verteilt, die unter schlechten Bedingungen oftmals ahnungslos ihren Job erledigen. Meistens kommen die Firmen irgendwo aus dem Bundesgebiet und auf kommunale Vergabe wird keinen Wert gelegt. Es ist auch nicht nachhaltig wenn unsere Baufirmen quer durch die Republik fahren müssen.

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