Deutschland geht es im Vergleich zu anderen europäischen Ländern immer noch ausgesprochen gut. Dennoch droht derzeit eine Gefahr bei der Kreditvergabe für Wohnimmobilien durch eine neu umgesetzte Kreditrichtlinie der Bundesregierung. Sie könnte weitaus schwerwiegendere Folgen für die deutsche Bauwirtschaft nach sich ziehen, als man derzeit vermutet. Daher fordert das Baugewerbe, die Kreditrichtlinie erneut zu prüfen und entsprechend anzupassen.
Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der Immobilienblase wurde kürzlich eine neue Kreditrichtlinie entwickelt. Sie soll dafür sorgen, dass nicht mehr jeder einen Kredit bekommt, den er am Ende vielleicht nicht mehr abbezahlen kann. In diesem Zusammenhang werden vor allem die Kreditgeber stärker in die Pflicht zur Prüfung genommen. Sie sollen stärker kontrollieren, ob die Kreditnehmer liquide genug sind, ihre Verbindlichkeiten langfristig zu tragen. Dabei bestand der Augenmerk insbesondere darauf, eine Entwicklung wie sie in den südeuropäischen Ländern zu vermeiden. In der Praxis zeigt sich nun, dass die Umsetzung der Kreditrichtlinie so in dieser Form für Deutschland nicht praktikabel ist und sogar mehr Schaden als Nutzen anrichtet.
Neue Kreditrichtlinie verfehlt Ziel
Für den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) steht fest, dass das Ziel der Bundesregierung mit der Umsetzung der neuen Kreditrichtlinie absolut verfehlt wurde. So kommentiert der ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: „Die Bundesregierung ist bei der Umsetzung der sogenannten Immobilien-Kreditrichtlinie über das Ziel hinaus geschossen. Die Richtlinie ist erst seit vier Monaten in Kraft, ihre negative Wirkung zeigt sich schon heute. Junge Familien und ältere Menschen werden vermehrt von Krediten ausgeschlossen; die einen haben damit keine Chance Wohneigentum zu bilden, die anderen können ihre Eigenheime nicht sanieren. Das war ein Schuss in den Ofen!“
Natürlich ist es wichtig, dass Kredite abbezahlt werden können. Denn wo es hinführt, wenn dies nicht mehr möglich ist, haben uns verschiedene Länder bereits gezeigt. Dennoch hat die Bundesregierung die ursprüngliche EU-Richtlinie nicht richtig umgesetzt. In dieser war eigentlich festgehalten, dass die schärferen Neuregelungen nicht bei Kreditverträgen relevant sind, die zum Neubau einer Wohnimmobilie oder der Renovierung dieser genutzt werden. Doch genau diesen entscheidenden Zusatz hat die Bundesregierung bei ihrer Umsetzung in nationales Rechtgänzlich wegfallen lassen.
Anpassungen der Richtlinie sind elementar
Unter der Prämisse, dass die Bürger aufgerufen werden, ihre Wohnimmobilien energetischen Sanierungen zu unterziehen, ist es eine Farce. Denn vor allem für ältere Menschen ist es damit gar nicht mehr möglich, erforderliche Kredite gewährt zu bekommen. Und auch der Neubau von Wohneigentum wird gerade für junge Familien erschwert, da deren Lebensplanung noch nicht komplett finanziell durchdacht ist. Beides kann jedoch nicht im Sinne der Bundesregierung sein.
Das Baugewerbe fordert die Bunderegierung daher nachdrücklich zu einer Anpassung der Richtlinie auf.