Baugewerbe empört über neue Sonnenschein-Richtlinie

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Foto: Roland Riethmüller

Das Arbeiten im Freien gehört in vielen Berufsgruppen zum Alltag. Nun hat das Arbeitsministerium die Sonnenschein-Richtlinie der EU-Kommission neu belebt. Sonnenschutz ist wichtig und richtig, doch das Baugewerbe und viele Betriebe kritisieren die gesetzlich vorgeschriebene Umsetzung. So verursacht der Zwang einer Vorsorgeuntersuchung erhebliche Kosten und scheitert in der Durchführung an fehlenden Ressourcen und Personal.

Vor zehn Jahren wurde die Sonnenschein-Richtlinie von der EU-Kommission eingeführt, irgendwann jedoch wieder verworfen. Nun tritt sie erneut in Kraft. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, sieht in diesem Schritt eine Entmündigung der betroffenen Arbeitnehmer sowie eine unzumutbare finanzielle Belastung für die Betriebe.

Vorsorgeuntersuchungen für Betroffene

Das Ziel der geplanten Veränderung der Verordnung sieht eine Untersuchung aller Arbeitnehmer vor, die im Zeitraum zwischen Mai und September täglich mehr als drei Stunden im Freien arbeiten. Sie sollen sich einem Hautscreening und einer Ganzkörperinspektion unterziehen. Es werden dabei keine Unterschiede gemacht, welcher Körperbereich der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Allein in der Bauwirtschaft wären mehr als zwei Millionen Beschäftigte von dieser Regelung zum Sonnenschutz betroffen. Pakleppa weist darauf hin, dass eine solche Regelung nicht nur das Baugewerbe, sondern auch die Gastronomie und die Landwirtschaft betreffen würde.

Sinnvolle Regelung falsch umgesetzt

Pakleppa versteht die Beweggründe des Verbandes der Dermatologen zu einer solchen Verordnung, kritisiert jedoch die Umsetzung. Er glaubt nicht, dass ausreichende Kapazitäten für ein solches Vorhaben vorhanden sind und ob die Betroffenen einen solchen Termin wahrnehmen würden. Die Folgen zu hoher Sonneneinstrahlung sind hinreichend bekannt, trotzdem verhalten sich viele nicht entsprechend. Laut der Verordnung dürfte eine Person, die sich dieser Vorsorge nicht unterzieht, nicht mehr im Freien arbeiten. Dies würde zu Baustopps und somit weiteren Kosten führen.

Prävention statt Zwang

Die Berufsgenossenschaft bietet regelmäßig Präventionsveranstaltungen zum Thema Arbeitschutz an. Bereits jetzt lassen sich jährlich knapp 450.000 Beschäftigte arbeitsmedizinisch untersuchen, inklusive eines Hautscreenings. Pakleppa hält diese Arbeit und diese Maßnahmen für wichtiger als eine zwangsweise Vorsorgeuntersuchung. Er befürwortet die Nutzung digitaler Medien, um Schutzmechanismen zu den richtigen Stellen zu tragen, beispielsweise eine App, die Ratschläge zum richtigen Schutz beinhaltet. Zudem sei es unmöglich, bei einer Vorsorgeuntersuchung festzustellen, ob die Hautschädigungen während der beruflichen Tätigkeit entstanden seien oder ob der Betroffene in seiner Freizeit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergriffen hätte. Die Sorgfaltspflicht für Sonnenschutz während der Arbeit im Freien liegt bei den Beschäftigten selbst.

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