Baugewerbe lehnt Maut für Transporter ab

Baugewerbe lehnt Maut für Transporter ab
Foto: Roland Riethmüller

Das Handwerk und das Baugewerbe ist gegen die Einführung einer Maut für leichte und mittelschwere Fahrzeuge. Deshalb wird energisch an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments appelliert, sich gegen die Wegekostenrichtlinie zu entscheiden. Die Abstimmung ist am 25. Oktober 2018. Denn schon jetzt tragen die Handwerksbetriebe mehr als angemessen zum Erhalt der Straßen bei.

Das Handwerk hält zwar streckenbezogene Mautsysteme für schwere LKWs, die europaweit unterwegs sind und die Straßen übermäßig beanspruchen, für sinnvoll. Doch es lehnt den Vorschlag strikt ab, zukünftig auch alle Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit einzubeziehen. Besonders Deutschland würde davon betroffen sein. Während das Mautnetz in anderen EU-Ländern lediglich hundert oder tausend Kilometer umfasst, käme man hierzulande auf ein Netz von über 10.000 Kilometern. Das würde bedeuten, dass ab dem Jahr 2020 vor allem regional tätige Handwerksbetriebe zusätzlich belastet würden, obwohl die leichten und mittelschweren Fahrzeuge kaum Verschleiß der Infrastruktur verursachen würden.

Ein Mautnetz schafft zusätzliche Probleme

Über die Kfz-Steuer und Energiesteuer tragen den die Handwerksbetriebe ohnehin schon äußerst angemessen zum Straßenunterhalt bei. Gerade erst erfolgte eine Mautausdehnung auf Bundesstraßen für Fahrzeuge mit 7,5 Tonnen. Das hat gezeigt, welche Probleme dadurch für das Handwerk und den vielfältigen Transportmöglichkeiten entstanden sind. Ebenso sorgt ein weiterer Vorschlag der EU-Kommission für Verunsicherung. Demzufolge soll eine Umwandlung aller Vignettensysteme in streckenabhängige Systeme erfolgen. Doch mit dieser landesweiten LKW-Maut droht in Deutschland eine kilometergenaue Erfassung für private Pkws und Kleintransporter. Deshalb appelliert das Handwerk an das Europäische Parlament, den Mitgliedstaaten die Frage der Maut für leichte und mittelschwere Fahrzeuge selbst zu überlassen. Das neue Mautsystem soll ab dem Jahr 2020 eingeführt werden. Die bisherige Ausnahmeregelung für 3,5 bis 7,5 Tonnen soll gestrichen werden. Spätestens bis zum Jahr 2027 sollen die heute anstehenden Nutzungsgebühren für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge in ein streckenabhängiges Mautsystem umgewandelt werden. Durch den Verkehrsausschuss des Europaparlaments wurden weitere Verschärfungen des Kommissionsentwurfes vorgeschlagen: Die Umwandlung vom Vignettensystem zum streckenabhängigen Mautsystem soll Ende 2025 erfolgen. Außerdem sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um höhere Gebühren für Nutzfahrzeuge zu verlangen und um höhere Staugebühren zu kassieren. Das bedeutet, dass in besonders stark frequentierten Zeiten höhere Mautsätze verlangt werden könnten.

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