Lokale Handwerksbetriebe haben oft ein langfähriges Vertrauensverhältnis mit ihren Kunden. Im Falle einer Energieberatung werden sie daher angesprochen, dürfen jedoch aufgrund der Unabhängigkeitsregelung nicht als Energieberater tätig werden. Dieses Vorgehen halten die Volkswirte der deutschen Handwerkskammern für unangebracht und fordern die Öffnung des Energieberatermarktes.
Aktuell entspricht die Sanierungsrate im Gebäudebestand noch nicht den ambitionierten Zielen der Bundesregierung zur Energieeinsparung. Daher fördert die Politik den Energieberatermarkt, um Wohngebäude-Eigentümer zu unterstützen, kompetente Informationsvermittler für eine sachliche Einschätzung des energetischen Zustands ihrer Immobilie zu beauftragen. Dabei verbietet die Unabhängigkeitsregelung den Handwerksmeistern, als Energieberater tätig zu werden und umfassende Energieberatungen durchzuführen. Die Volkswirte der deutschen Handwerkskammern halten diese Regelung für kontraproduktiv und plädieren für eine Öffnung des Energieberatermarktes.
Die Handwerkskammern bestätigen, dass sich Hausbesitzer für Fragen zur Energieberatung gerne an einen ihren bekannten Handwerker wenden. Diesem liegt oft eine mehrfache Zusammenarbeit und ein langjähriges Vertrauensverhältnis zugrunde. Durch die lokale Verwurzelung sind Handwerker sehr daran interessiert, hohe Qualität zu liefern, um im lokalen Umfeld des Kundens weiterempfohlen zu werden. Im Gegensatz dazu sind reine Energieberater weder ausschließlich lokal tätig, noch ist ihre Arbeit aufgrund der Einmaligkeit der Beratung durch ein Streben nach Reputations-Effekten geprägt. Die Unabhängigkeitsregelung ist problematisch bei der Vertrauensbildung und sollte daher laut den Volkswirten der deutschen Handwerkskammern neu geregelt werden.