Die Entwicklung der Städte ist von größter Bedeutung. Letztlich müssen die Städte den Bedürfnissen ihrer Bürger angepasst sein. Doch sollte die Natur dabei nicht außer Acht gelassen werden, schließlich gilt es diese als höchstes Gut zu schützen. Doch wie vereinbart man nun beide Interessen? Mit der Bauplanungsrechtsnovelle soll ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden, ein ausgewogenes Verhältnis zu schaffen.
Gerade in Großstädten werden die Gebiete immer stärker besiedelt, doch muss auch oft die Natur darunter leiden. Im Detail bedeutet das, grüne Fläche werden genutzt, um sie zu bebauen. Der natürliche Lebensraum wird damit natürlich immer kleiner. Dieser Zustand kann so auf lange Sicht nicht länger erhalten bleiben. Die Bauplanungsrechtsnovelle beschäftigt sich daher damit, die Baumaßnahmen zwar weiter voranzubringen, jedoch nicht auf Kosten der Natur.
Bereits im Jahr 2011 trat der erste, energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle in Kraft. Dies geschah im Rahmen der Beschleunigung der Energiewende. Nun wurde der zweite Teil vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ berücksichtigt dabei vor allem die Natur. Zwar wurde in dem Gesetz konkret festgelegt, dass die städtebauliche Entwicklung vor allem als Innenentwicklung umgesetzt werden soll. Dennoch muss die Umnutzung von Wald und landwirtschaftlichen Flächen in Zukunft ausdrücklich und besonders begründet werden können.
Auch städtebauliche Rahmenbedingungen wurden in dem Gesetz festgehalten. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit der Kommunen, ihr gemeindliches Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren sollen Kindertagesstätten innerhalb von reinen Wohngebieten nun ebenfalls zulässig sein. Selbstverständlich müssen dabei stets auch die Bedürfnisse der Anwohner berücksichtigt werden sowie die angemessene Größe der Einrichtung in dem jeweiligen Gebiet.
Für den Bundesbauminister Peter Ramsauer steht ganz klar fest: „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst in Deutschland immer noch in der Größenordnung von rund 81 Hektar täglich. Unser Ziel ist es, die Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar zu reduzieren. Mit dem Bauplanungsrecht tragen wir einiges dazu bei.“