Baupreise gefährden Betriebe – Bauherren sollten kulant sein

Baupreise gefährden Betriebe - Bauherren sollten kulant sein
Foto: Roland Riethmüller

Bereits seit Monaten sind durch Lieferengpässe Preissteigerungen bei den Baumaterialien festzustellen. Ein Ende der Preisspirale ist nicht in Sicht. Mittlerweile fordern sogar schon Verbraucherschützer Kompromissbereitschaft, denn von den Preiserhöhungen werden in Zukunft auch die Bauherren betroffen sein. Bei bestehenden Verträgen sollte jedoch aufgepasst werden, denn hier gibt es eine fest ausgemachte Preisvereinbarung, die nicht verändert werden darf.

Die Bauherren haben von den gestiegenen Preisen beim Baumaterial bisher nichts zu spüren bekommen. Das wird sich jedoch bald ändern und so fordern mittlerweile sogar schon Verbraucherschützer wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) von ihren Mitgliedern eine Kompromissbereitschaft. Das beweist die Brisanz der Lage, wenn der zum Schutz der Bauherren agierende BSB plötzlich für die Bauunternehmen Partei ergreift und ein entsprechend sensibles Verhalten empfiehlt.

Lieferschwierigkeiten können leicht zum Bauverzug führen

“Große Unternehmen können zur Zeit noch vielerorts auf Lagerbeständen zurückgreifen und weiterbauen”, erklärt BSB-Bauherrenberater und Vorstand Andreas May. “Kleine Betriebe, die nach Bedarf bestellen, geraten jedoch immer mehr unter Druck.“ Diese Situation könnte jedoch für die Verbraucher mit einem Risiko behaftet sein. Kann ein Gewerk durch Lieferschwierigkeiten nicht weiterbauen, dann droht für das gesamte Projekt ein Bauverzug. Trotzdem rät der BSB zur Vorsicht. So empfiehlt er den Bauherren besonders aufmerksam zu sein, wenn Betriebe Alternativen offerieren, um weiterbauen zu können. Oftmals seien dies Ersatzprodukte. Die Bauherren sollten diese jedoch von unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen, denn nicht immer ist der Einsatz eines solchen Ersatzprodukts auch geeignet.

Es drohen Spätfolgen und weitere Preissteigerungen

Treten durch das Ersatzprodukt Wechselwirkungen ein, die unvorhersehbar waren, kann es zu Schäden und Spätfolgen kommen, die von den Bauherren teuer bezahlt werden müssen. Trotzdem sei die Kompromissbereitschaft der Verbraucher im Interesse des Baufortschritts gefragt. Bleibt es langfristig bei dieser Lage, können für die Bauherren die Baupreise steigen. Zwei bis drei Prozent Mehrkosten für den Hausbau sind dann durchaus möglich. Wer kurz vor einem Vertragsabschluss steht, sollte die Angebotsfristen beachten.

Bei geltenden Verträgen muss der Bauunternehmer die Preissteigerungen tragen

Obacht geboten ist aber bei bereits bestehenden Verträgen. Darauf verweist BSB-Vertrauensanwalt und Vorstand Wendelin Monz. „Ist ein Vertrag geschlossen, sind die Preise fest vereinbart”, betont Monz. “Kostenerhöhungen unterfallen hier dem alleinigen Risiko des Bauunternehmens.“ Sollten die Firmen jedoch versuchen, die Bauherren zu Nachträgen zu drängeln, sollte dem mit Nachdruck entgegengetreten werden und ein Fachanwalt mit den Interessen betraut werden.

Bei Lieferengpässen muss der Bauunternehmer Unschuld beweisen

Führen jedoch Lieferengpässe zum Bauverzug, wird es komplizierter. Es kommt hier darauf an, ob der Verzug durch den Bauunternehmer verursacht wurde. Der Bauherr darf eine fristgerechte Fertigstellung erwarten. Sollte sich aber die Fertigstellung verschieben, so muss das Bauunternehmen nachweisen, dass dieses keine Schuld an der Situation hat.

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