Baustoffrecycling - Bund muss mehr Verantwortung übernehmen
In Deutschland fallen jährlich Millionen Tonnen von mineralischen Abfällen an. Dabei regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetzes die schadstofflose Entsorgung dieser Bauabfälle. Schon längst war deshalb eine Überarbeitung dringend nötig. Nun soll das Baustoffrecycling und die Ressourceneffizienz mit dieser Novellierung gestärkt werden. Das sollte aber nicht mit Mehrkosten verbunden sein, fordert das Baugewerbe und sieht noch dringenden Verbesserungsbedarf.
Bei der Modernisierung, beim Neubau, bei Renovierungen oder bei Abbruchmaßnahmen fallen im Jahr 220 Millionen Tonnen mineralische Abfälle in Deutschland an. Die Entsorgung wird über das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Dabei wird eine hochwertige Kreislaufführung der Stoffströme angestrebt. Eine Novellierung dieses Gesetzes war längst überfällig, findet jedoch nicht überall Zustimmung. "Die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpasst leider die Chance, bessere Voraussetzungen für einen stabilen Absatzmarkt für Recyclingbaustoffe zu schaffen”, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). “Gütegesicherte und zertifizierte Recyclingbaustoffe bleiben dadurch weiterhin unattraktiver Abfall und somit gegenüber Primärbaustoffen zweite Wahl."
Bauabfälle nach Möglichkeit vermeiden
Die Frist der Bundesregierung zur Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie ist bereits am 5. Juli 2020 abgelaufen. Nun steht heute die Abstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie im Bundestag im Rahmen der 2. und 3. Lesung an. Bei der Kreislaufwirtschaft am Bau geht es darum, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden. Das bestehende Rohstofflager soll erneut für die Infrastruktur und für Gebäude genutzt werden. So werden wertvolle Primärrohstoffe geschont und weite Transportwege werden vermieden.
Baustoffrecycling in die Vergabe integrieren
"Trotz des politischen Bekenntnisses zu einer erstklassigen Kreislaufwirtschaft fehlt es dem vorliegenden Entwurf an Konsequenz," so Pakleppa. Der Bund solle mit einer konditionierten Bevorzugungspflicht für Recyclingmaterialien bei seinen Bauvorhaben mehr Verantwortung übernehmen. Dabei sollten jedoch unzumutbare Mehrkosten vermieden werden. Das bestätigt auch Andreas Pocha, Geschäftsführer vom Deutschen Abbruchverband. Seiner Meinung nach könne ein gesteigertes Baustoffrecycling nur gelingen, wenn weiterhin diese Vergabepraxis greift. Auch die Kommunen und Länder müssten diese Pflicht rechtlich verankern und mittragen. Weiterhin sei in dem Gesetzentwurf versäumt worden, auch den Bauherren in die Pflicht zu nehmen. So werde weiterhin versäumt, bereits in der Planungsphase ein Konzept zum Recycling vorzulegen.
Pakleppa sagte dazu, dass die Mantelverordnung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz das Recycling deutlich fördern sollen. Beide Vorhaben müssten jedoch an die Realität der Bauwirtschaft angepasst werden.
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