Bauwirtschaft begrüßt rechtssichere Ratenzahlung

Bild zu: Bauwirtschaft begrüßt rechtssichere Ratenzahlung
Foto: Roland Riethmüller

Die Ratenzahlung ist in jeder Branche ein gern eingesetztes Mittel, vor allem in Zeiten, in denen die Liquidität einmal nicht so groß ist. Für die Bauwirtschaft war dies aber in der Vergangenheit immer eine etwas schwierige Angelegenheit, da die Anfechtbarkeit solcher Vereinbarungen immer wieder zu Problemen führte. Mit einem am 29. September 2015 neu beschlossenen Gesetztesentwurf der Bundesregierung soll dies nun aber eine Änderung mit sich bringen, die die Bauwirtschaft sehr begrüßt.

Für die Bauwirtschaft ist es von größter Bedeutung, dass die Vereinbarung der Ratenzahlung einer erhöhten Rechtssicherheit unterliegt. Dies war bisher nicht unbedingt der Fall und führte in der Praxis immer wieder zu Problemen. Umso erfreulicher wurden die Pläne der Bundesregierung aufgenommen, die sich mit einer Reform des Insolvenzanfechtungsrechts auseinandersetzen. Für die Bauwirtschaft steht fest, dass dies der einzig richtige Schritt ist.

So sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes zu dem neu beschlossenen Gesetzentwurf: „Für die Bauwirtschaft ist die Rechtssicherheit von Ratenzahlungsvereinbarungen immens wichtig. Diese sollen zukünftig schwerer anfechtbar sein als nach der derzeitigen Gesetzeslage. Den Forderungen der Bauwirtschaft ist die Bundesregierung einerseits durch eine zeitliche Beschränkung der Anfechtungsfrist als auch durch eine Änderung der Vermutungsregelungen und der Beweislast bei Zahlungserleichterungen nachgekommen.“

Man sollte nicht außer Acht lassen, welche Bedeutung Finanzierungsmodelle in der Bauwirtschaft inzwischen bekommen haben, um kurze Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Mit diesem neuen Gesetzesentwurf wird es in Zukunft für Bauunternehmen in zwei Punkten einfacher und rechtssichere werden. Zum einen können sie wieder selber bei ihren Vorlieferanten um Zahlungsaufschub bitten. Zum anderen können sie Bauherren ebenfalls Ratenzahlung anbieten.

Auch bei der Vermutungsregelung wird es etwas leichter. So wird gesetzlich vermutet, dass Gläubiger bei der Vereinbarung von Zahlungsaufschüben in diesem Moment die mögliche Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannten. Somit muss in Zukunft der Insolvenzverwalters eines Schuldners erst einmal beweisen, dass der Gläubiger über die finanzielle Not seines Schuldners zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Ratenzahlung informiert war. Bisher war hier nämlich der Gläubiger selbst in der Beweislast.

Die Bauwirtschaft verspricht sich von dieser Reform eine deutlich leichtere Abwicklung von Vereinbarungen zur Ratenzahlung, von denen am Ende alle Akteure profitieren sollen.

Kommentare

0 0 votes
Wie gefällt Ihnen dieser Artikel?
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments

Dieser Beitrag hat Ihnen gefallen?

Dann melden Sie sich doch gleich an zum kostenlosen E-Mail-Newsletter und lassen sich über weitere Neuigkeiten wöchentlich informieren!

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

Das könnte Sie auch interessieren

Newsletter

Verpassen Sie nichts mehr mit unserem kostenlosen Newsletter. So werden Sie frühzeitig über anstehende Veranstaltungen informiert und bleiben immer auf dem neusten Stand.

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.