Die kürzlich beschlossenen Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung werden zwar von allen Seiten der Bauwirtschaft sehr begrüßt, reichen jedoch aufgrund des enormen Zustroms an Flüchtlingen bei weitem nicht aus. Um die Wohnungsnot nicht unnötig zu verschärfen und eine Konkurrenzsituation zwischen sozialhilfebedürftigen Familien und neu ankommenden Flüchtlingen zu schaffen, müsse dringend die steuerliche Förderung überarbeitet werden.
“Bund und Länder haben erkannt, dass wir sehr schnell sehr viele neue bezahlbare Wohnungen bauen müssen, wenn die Flüchtlingskrise nicht zu einer sozialen Krise werden soll”, erklärt Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Bayerischen Baugewerbeverbände. Doch die beschlossenen Maßnahmen zur Unterbringung der vielen Flüchtlinge werden bei weitem nicht ausreichen, um den hohen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum zu decken. Da sind sich Peteranderl und auch der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, sicher. Zwar begrüßt die Bauwirtschaft den im September beschlossenen Konsens zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Doch mahnt Schneider gleichzeitig auch zum zweckgebundenen Einsatz der Mittel in den sozialen Wohnungsbau. “Die Länder stehen nun in der Pflicht, die Mittel des Bundes 1:1 in den sozialen Wohnungsbau zu investieren und mit eigenen Mitteln zu flankieren.” Das bestätigt auch Peteranderl und fordert die schnelle Umsetzung eines ganzen Maßnahmenpakets. Neben der Wiedereinführung der Sonderabschreibung für den Wohnungsbau mit freiwilliger Sozialbindung ist er auch für die Erhöhung der Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder für soziale Wohraumförderung auf zwei Milliarden Euro pro Jahr. Da in Bayern der Bau von Sozialwohnungen in den vergangenen Jahren fast zum Erliegen kam, fordert er ferner die Unterstützung der langfristigen Verlängerung der Belegungsbindung durch Zuschüsse und die stärkere Fokussierung auf den kommunalen Mietwohnungsbau im Bereich der beleggebundenen Wohnungen.
Doch in einem sind sich Schneider und Peteranderl einig. “Bezahlbarer Wohnraum in den Ballungsgebieten wird es nur mit der Erhöhung der AfA geben. Ohne diese Maßnahme werden die Mieten weiterhin oberhalb von 10 Euro/qm verharren”, so Schneider. Auch Peteranderl fordert die Abschreibungsbedingungen für die Erstellung von Wohnraum an die Realität anzupassen. Durch die verringerte durchschnittliche Nutzungsdauer von 50 auf 36 Jahre muss der Abschreibungssatz von zwei auf vier Prozent erhöht werden. Damit sind die Koalitionsfraktionen und Länder dringend gefordert, die steuerliche Förderung zu klären. Doch damit nicht genug, auch die Grunderwerbssteuer müsse gesenkt und von den Kommunen kostengünstiges Bauland zur Verfügung gestellt werden, findet Schneider.