Nachdem in Brüssel die neue Entsenderichtlinie verabschiedet wurde, muss das Gesetz nun in Deutsches Recht umgesetzt werden. Dabei werden Forderungen laut, die Tarifbindung durch die Politik zu stärken. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass Lohndumping auch noch durch Steuergelder finanziert wird. Betrug darf sich für die Firmen nicht mehr lohnen. Das kann nur durch den Ausschluss der betreffenden Firmen auf Dauer erreicht werden.
Nach der Revision der Entsenderichtlinie wird in Brüssel auch das Sozialversicherungsrecht überarbeitet. Die Kernfrage ist, welches Sozialversicherungsrecht für welchen Zeitraum bei Entsendungen gelten solle. „Jede Begrenzung würde der Arbeitnehmerfreizügigkeit bürokratische Steine in den Weg räumen und stünde einer wichtigen europäischen Grundfreiheit diametral entgegen“, erklärt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und begrüßt, dass die Verkürzung auf 18 Monate vom Tisch sei. Ein Wechsel in eine unbekannte Krankenversicherung und Rentenversicherung wäre kaum zu vermitteln, selbst wenn für den Arbeitnehmern Vorteile daraus entstehen würden.
Tariftreue muss bei der Entsenderichtlinie bewahrt werden, um Lohndumping zu verhindern
Auch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) äußerte ihre Forderungen zur Umsetzung der Entsenderichtlinie. So solle die Politik stärker hinter der Tarifbindung stehen und dazu die Tariftreue konkret im Vergaberecht verankern. Somit solle verhindert werden, dass Lohndumping durch Steuergelder auch noch unterstützt wird. Gleichzeitig wird betont, dass Mindestlohnbetrüger von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden sollen. Lohndumping sei kein Kavaliersdelikt. Wer nicht bereit sei, den Mindestlohn zu zahlen, der schädigt nicht nur die Armen, sondern auch den Fiskus und die Sozialkassen, also die Allgemeinheit. “Ein Ausschluss bei der öffentlichen Vergabe muss hier selbstverständlich werden, damit sich dieser Betrug für die kriminellen Betriebe nicht mehr lohnt“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. Kriminelle Machenschaften würden sich somit nicht mehr lohnen, wenn solche Betriebe von den öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden würden.
Mehr Auftragnehmer sollten Tariflohn zahlen
Aber es sollte bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auch noch ein anderer Punkt berücksichtigt werden. Es müsse auch darauf gedrängt werden, dass die Auftragnehmer ihren Beschäftigten endlich auch Tariflohn zahlen. Spätestens nach der Änderung der Entsenderichtlinie sind Tariftreueregelungen bei der öffentlichen Vergabe mit dem EU-Recht zweifelsfrei vereinbar. Die Politik ist jetzt dazu aufgefordert, das Entsenderecht auf nationaler Ebene umzusetzen. Nur so kann verhindert werden, dass bei öffentlichen Aufträgen die Arbeitnehmer ausgebeutet werden.