Ernüchterndes Fazit ein halbes Jahr nach Einführung des Schneller-Bauen-Gesetzes in Berlin: Demnach bleibt die erhoffte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bisher immer noch aus. Statt kürzerer Fristen bremsen Personalmangel, Abwanderung von Fachkräften und fehlende Digitalisierung die Umsetzung. Fachleute warnen vor weiteren Verzögerungen bei Bauprojekten und fordern Nachbesserungen. Besonders Wohnungsbau und Handwerk leiden unter den Folgen der neuen Regelungen, die mehr Bürokratie statt Tempo gebracht haben.
Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Berliner Schneller-Bauen-Gesetzes fällt das erste Fazit enttäuschend aus. Die Erwartungen an schnellere Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben haben sich bislang nicht erfüllt. Statt eines spürbaren Temposchubs zeigen sich vielmehr neue Probleme, die den ohnehin angespannten Ablauf zusätzlich belasten. Hintergrund ist das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, das seit dem 22. Dezember 2024 gelten soll und auf eine zügigere Umsetzung von Bauprojekten abzielt. Doch die Analyse der Kanzlei Müller Radack Schultz zeichnet ein anderes Bild, wonach das neue Gesetz bisher kaum Wirkung entfaltet hat. „Erste Erfahrungen im Umgang mit den betroffenen Behörden zeigen jedoch, dass eine wirkliche Beschleunigung noch nicht eingetreten ist“, so Sven Häberer, Fachanwalt der Berliner Immobilien- und Wirtschaftsrechtskanzlei. Statt kürzerer Bearbeitungszeiten verschärfen sich strukturelle Probleme wie Personalmangel. Grund dafür ist eine Abwanderung qualifizierter Fachkräfte von den Bezirksverwaltungen hin zur Senatsverwaltung, die mit höheren Gehaltsgruppen lockt. In den Bezirken fehlen dadurch dringend benötigte Kapazitäten. „Unter Berücksichtigung der zunehmenden Verrentung der Baby-Boomer wird dieses Phänomen noch zunehmen“, warnt Häberer.
Schneller-Bauen-Gesetz mit eingebauten Verzögerungen
Besonders deutlich wird die Problematik am Wortlaut des § 69 Abs. 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Dort werden Behörden verpflichtet, Stellungnahmen innerhalb von vier Wochen abzugeben – mit der Möglichkeit einer Verlängerung um einen Monat. Gleichzeitig räumt die Vorschrift den Ämtern großzügige Fristen für die Nachforderung von Unterlagen ein. Die Praxis zeigt, dass dieses Instrument die Verfahren eher in die Länge zieht. Häberer verweist auf Gespräche mit Sachbearbeitern: „In Gesprächen mit betroffenen Bearbeiterinnen und Bearbeitern wird durchaus eingeräumt, dass die Anhörung der beteiligten Behörden oder sonstiger Stellen länger als früher dauert, weil durch die Nachforderung von Unterlagen mangelnde Zeit für die Prüfung kompensiert werden kann. Auch hemmt noch immer die zu geringe Umsetzung der Digitalisierung die Abstimmung unter den beteiligten Behörden und sonstigen Stellen.“
Fehlende Digitalisierung und unklare Vorgaben hemmen Genehmigungsverfahren
Die geplante Beschleunigung wird zusätzlich durch unklare Vorgaben gebremst. Zwar sieht das Gesetz eine sogenannte Einvernehmensfiktion vor, die greift, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Doch gerade diese Voraussetzung sorgt für Unsicherheit, da die Bezirke nicht einheitlich definieren, was als vollständige Unterlage gilt. „Leider wird die Frage, was unter vollständigen Unterlagen zu verstehen ist, nicht einheitlich von den Bezirksämtern beantwortet, sodass schon hierdurch erhebliche Unsicherheit bei den Antragstellern entsteht“, kritisiert Häberer. So fällt sein Fazit deutlich aus: „Es bleibt zu hoffen, dass hier noch einmal nachjustiert wird. Denn die Dauer von Genehmigungsverfahren ist noch immer ein wesentlicher Grund für die geringe Zahl von Neubauten, insbesondere von Wohnraum in Berlin.“ Ob das Schneller-Bauen-Gesetz in seiner jetzigen Form diesem Ziel gerecht werden kann, bleibt nach dem ersten Halbjahr also zweifelhaft.

















