Bundesregierung ermöglicht Zwangssanierungen

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KfW

Nach den Kabinettsbeschlüssen zur Energiepolitik sollen Eigentümer Sanierungskosten künftig über zehn Jahre hinweg als Sonderausgaben absetzen können. Gleichzeitig soll die Reform des Baugesetzbuchs Kommunen ermöglichen, Sanierungsgebiete zu Klimaschutzzwecken auszuweisen, innerhalb derer ein Sanierungszwang durchgesetzt werden kann. 

„Verbesserter Klimaschutz durch Modernisierung kann nur mit den Hauseigentümern, nicht gegen sie erreicht werden“, appelliert Bernhard Funk, Sprecher der Initiative Erdgas pro Umwelt. „Entscheidend ist, dass sich die Förderung endlich daran orientiert, wieviel CO2 der Eigentümer einspart und nicht länger daran, auf welche Weise er dieses Ziel erreicht“, fordert Funk. Den bestmöglichen Klimaschutz erreiche man nicht mit Zwang. Gefordert sei eine Politik, die denjenigen Maßnahmen den Vorzug gibt, die das Klima am effizientesten entlasten. 

Ausdrücklich begrüßt werden im Bauhandwerk die verbesserten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gerade für Rentner- und einkommensschwächere Eigentümerhaushalte seien aber ergänzende Anreize nötig, da sie kaum von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren können.

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