Dachdeckerhandwerk bietet Mitarbeiterbeteiligung

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Foto: S.Flint / pixelio.de

Immer wieder beklagen Beschäftigte, dass sie nur zu selten an der wirtschaftlich guten Lage ihres Arbeitgebers beteiligt werden. Doch nicht zuletzt sind es auch die Arbeitnehmer, die einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg jedes Unternehmens beitragen. Das Dachdeckerhandwerk hat erkannt, dass die derzeit gute Lage auch den Beschäftigten zu verdanken ist und gibt nun Lohnsteigerungen an die Mitarbeiter weiter. Auch Auszubildende sollen zukünftig die Chance bekommen, nach ihrer Gesellenprüfung übernommen zu werden.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks haben sich kürzlich auf eine Lohnsteigerung für Beschäftigte des Dachdeckerhandwerks geeinigt. Die Verhandlungen zur finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer am Erfolg eines Betriebes waren für beide Partner schwierig, aber dennoch erfolgreich. Rückwirkend zum 1. September 2012 können sich 65.000 Beschäftigte und gut 7.000 Auszubildende im Dachdeckerhandwerk über ein Lohnplus in zwei Stufen freuen. Der entsprechende Tarifvertrag läuft nun über 24 Monate und wird je nach Qualifikation der Mitarbeiter unterschiedlich betrachtet.

Für Dachdeckergesellen steigt der Lohn demnach um drei Prozent auf 16,51 Euro – rückwirkend zum 1. September 2012 – und um weitere 2,5 Prozent auf 16,92 Euro ab 1. Februar 2014. Bei den Auszubildenden bedeutet dies ein Plus von 30 Euro in der ersten Stufe und um weitere 15 Euro in der zweiten. Für Fachgesellen und Vorarbeiter dagegen wird die Lohnsteigerung stärker ins Gewicht fallen – insgesamt werden hier mehr als 5,5 Prozent berücksichtigt. Der Grund für diese stärkere Gewichtung ist dabei ganz klar die Motivation der Beschäftigten. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Beschäftigte sich weiterbilden möchten. So verspricht man sich auch, mittel- bis langfristig erfolgreich gegen den Fachkräftemangel gewappnet zu sein.

Betriebe, die ausbilden, sollen sich ebenfalls über finanzielle Vorteile freuen können. Ihnen sollen anteilig  Ausbildungsvergütungen im Umlagesystem über die Sozialkassen ersetzt werden. Und auch hinsichtlich der Übernahme von Auszubildenden wurde eine Regelung gefunden. Sofern nach erfolgreicher Gesellenprüfung, eine Übernahme von mindestens 12 Monaten erfolgt, erhält der Betrieb eine weitere finanzielle Förderung durch die Sozialkassen.

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