Die Bundesregierung war kurz davor, den Meistertitel in „Junior Professional“ umzubenennen. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, die Begriffe „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ einzuführen. Doch das würde der Berufs des Meisters abgewertet. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde aktuell im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundesrates diskutiert. Die drei Handwerkskammern Sachsens sind sich einig, dass sich an der Berufsbezeichnung “Meister” nichts ändern darf.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung der Bundesregierung sieht vor, für berufliche Abschlüsse neue Bezeichnungen einzuführen. Die Rede ist von „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ . Ziel ist die bessere Verwertbarkeit auf internationaler Ebene und die Gleichbehandlung von akademischer und beruflicher Bildung. „Der Meister darf als Berufsabschlussbezeichung auf keinen Fall ersetzt werden“, betont Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden. „Der Meister ist ein allgemein anerkannter Begriff. Er steht für erstklassige Handwerksqualität“. Künftige Abschlussbezeichnungen sollten nur eine Ergänzung sein. Die Berufsbezeichnung “Meister” soll damit auf keinen Fall ersetzt werden.
Proteste kommen auch aus Chemnitz und Leipzig
„’Junior Professional’ und ‘Senior Professional sind keine international gebräuchlichen Begriffe für Qualifikationen”, erklärt Frank Wagner, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz. “Sie werden auf den internationalen Arbeitsmärkten bestenfalls als Hinweis auf ein Maß an beruflicher Erfahrung interpretiert. Der deutsche Meistertitel hingegen hat ein deutlich besseren Ruf“,. Auch Claus Gröhn, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig, stimmt dem zu. „Hände weg vom Meistertitel.“ Schließlich würde der Meister nicht nur über das nötige Fachwissen verfügen, sondern hätte auch die entsprechende Berufserfahrung. Das ist der große Unterschied zu einem Studienabsolventen. Die Bezeichnung “Bachelor Professionell” als zukünftigen Meistertitel wäre damit eine Herabwürdigung des Meisters und außerdem kontraproduktiv, da der Begriff “Meister” international bekannt sei. Auch der Deutsche Philologenverband kritisiert das Vorhaben, die Berufsbezeichnung “Meister” umzubenennen.
Ausbildungsberufe den akademischen Abschlüssen gleichgstellen
Zurzeit berät die Bundesregierung noch über die Änderungen. Ab 1. Januar 2020 sollen sie dann in kraft treten. Folgendermaßen sollen die Reformen aussehen: Wer eine Gesellenprüfung hat, soll sich in Zukunft Berufsspezialist nennen. Wer einen Meisterbrief hat, soll sich demnach Berufsbachelor nennen dürfen. Geplant ist außerdem noch ein erweiterter Meister, der die Bezeichnung “Berufsmaster” bekommen soll. Diese Pläne stammen ursprünglich von der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Sinn und Zweck dieser Umbenennung soll sein, die Ausbildungsberufe aufzuwerten, in dem man diese Berufe den akademischen Abschlüssen gleichstellt.