Während der Baufachmesse BAU in München hat der nordrhein-westfälische Hersteller von Türbeschlägen Dr. Hahn eine weitere Patentrechtsverletzung aufgedeckt und ist mit einer einstweiligen Verfügung dagegen vorgegangen. Ein spanischer Aussteller hatte Anker-Schrauben angeboten, die mit einzelnen Türbändern verbunden waren. Für diese neuartige Befestigungslösung hat Dr. Hahn zusammen mit fischer ein europäisches Patent eingetragen.
Hersteller nutzen Patentschutz, um ihr Eigentum vor Nachahmern zu schützen. Daher ist eine systematische Marktbeobachtung und ein konsequentes Aufdecken von Patentverletzungen wichtig, um das Patentrecht durchzusetzen. „Was wäre ein Patent wert, wenn man nicht auf Verletzung reagieren würde“, so Eckhard Meyer, Geschäftsführer Vertrieb/Marketing von Dr. Hahn.
Während der Baufachmesse BAU in München kam es wieder einmal zu einem Verstoß gegen den geltenden Patentschutz. So hatte ein spanischer Hersteller ein Produkt ausgestellt, das der Hahn Serie 60 AT zum Verwechseln ähnlich sah. Da der Möchengladbacher Hersteller Dr. Hahn zusammen mit dem Dübelhersteller fischer für seine Direktbefestigung mit Spezial-Schraube das europäisches Patent EP 2 185 827 B1 eingetragen hatte, wurden die Spanier per einstweiliger Verfügung aufgefordert, ihr Nachahmungsprodukt vom Messestand zu entfernen.
Bereits in der Vergangenheit musste Dr. Hahn mit Abmahnungen gegen Produktpiraten vorgehen, um den Vertrieb von Anker-Schrauben einzeln oder in Kombination mit Türbändern zu stoppen. Schließlich ist das innovative Befestigungselement für alle Türelemente auch aus Aluminium und Stahl nutzbar und für alle gängigen, wärmegedämmten Systemprofile geeignet. „Die Hahn Anker-Schraube ist eine bahnbrechende Neuerung im Türenbau, die eine deutliche Steigerung der Effizienz in der Werkstatt bringt und durch ihre Einfachheit besticht“, freut sich Meyer.