E-Bilanz überfordert Handwerksbetriebe

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Rolf / pixelio.de

Mit der neuen elektronischen Übermittlung von Steuerdaten wird das Handwerk ab 2011 vor unlösbare Probleme gestellt. Zumindest nach den aktuellen Plänen der Regierung. Die bisherige Abgabe in Papierform ist dann nicht mehr zugelassen. Für die meisten Betriebe ist das eine unlösbare Aufgabe. Der umgangssprachliche Name „E-Bilanz“ ist eine Täuschung, denn obgleich in elektronischer Form, es bleibt bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Massive Kritik übt der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einer gemeinsamen Stellungnahme mit sieben Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft gegenüber dem Bundesfinanzministerium aus. Unter anderem fordert er eine Ausnahmeregelung für Klein- und Kleinstbetriebe aus dem Bauhandwerk. Besonders kritisieren die Verbände, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht klar ist, wie die sogenannte Taxonomie der E-Bilanz aussehen wird, also die Zahl der auszufüllenden elektronischen Pflichtfelder. Die Schwankungen reichen von 250 bis zu 700 Pflichtfeldern. Daher ist bis zum Jahresende kaum die hierfür notwendige Software verfügbar. Für die meisten Unternehmen sind die technischen Voraussetzungen bis dato nicht gegeben und können auch bis zum Jahresende nicht geschaffen werden.

Der ZDH und die anderen Wirtschaftsverbände (BDI, DIHK, BDA, BdB, GDV, HDE, BGA) fordern daher die Verschiebung des Projekts um ein Jahr (auf das Steuerjahr 2012). Die Abgabe in Papierform muss weiterhin möglich sein. Gefordert wird die Durchführung einer Pilotphase, um die inhaltliche und technische Umsetzbarkeit in der Praxis zu erproben. Kleinstunternehmen, bei denen die elektronischen Datenübermittlung zu unverhältnismäßigem Aufwänden führen, sollen von der Pflicht befreit werden. Die Taxonomie der E-Bilanz geht laut den Verbänden über die bilanziellen Anforderungen des Handelsrechts weit hinaus und ist in dieser Form nicht durch die gesetzliche Grundlage gedeckt. Daher fordern sie eine grundsätzliche Diskussion über die Rechtsgrundlage und über den Umfang der Berichtspositionen, die im Rahmen der elektronischen Übermittlung verpflichtend sind.

Nach Auffassung der Wirtschaft bewirken die vielen neuen Anforderungen nicht den Bürokratieabbau, der durch die E-Bilanz beabsichtigt ist. Sie verringern vielmehr die Akzeptanz des neuen Verfahrens bei den betroffenen Unternehmen, die einen erheblichen Umstellungsaufwand leisten müssen.

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