Bei der E-Rechnung droht vielen Handwerksbetrieben neuer Zeitdruck. Ab dem kommenden Jahr 2027 sollen für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz strengere Vorgaben gelten. Doch technische Probleme und fehlende Voraussetzungen erschweren die Umstellung. Deshalb fordert das Handwerk nun eine Verschiebung der E-Rechnung-Pflicht auf das Jahr 2028. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe könnte das entscheidend sein, um ihre Rechnungsprozesse rechtssicher umzustellen.
Die verpflichtende E-Rechnung stellt viele Handwerksbetriebe vor neue technische und organisatorische Herausforderungen. Zwar läuft die Umstellung bereits, doch für Unternehmen mit höheren Umsätzen rückt zum Jahreswechsel eine entscheidende Frist näher. Aus dem Handwerk kommt nun die Forderung, den nächsten Schritt bei der E-Rechnung zu verschieben. Fehlende technische Voraussetzungen könnten Betriebe ansonsten unter Zeitdruck setzen und für zusätzliche Rechtsunsicherheit sorgen. Konkret fordert die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen mehr Zeit für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro. Für diese Betriebe soll die entsprechende Verpflichtung nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 greifen, sondern erst ein Jahr später zum 1. Januar 2028. Die Kammer stellt die Digitalisierung des Rechnungswesens dabei grundsätzlich nicht infrage. Entscheidend sei vielmehr, dass die notwendigen technischen Rahmenbedingungen rechtzeitig funktionieren.
Technische Probleme bei der E-Rechnung
Als Grund für die Forderung nennt die Handwerkskammer weiterhin bestehende technische Unklarheiten. Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) hätten zahlreiche Betriebe Schwierigkeiten beim Empfang und bei der Verarbeitung elektronischer Rechnungen. Gleichzeitig seien wichtige technische Grundlagen für den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen bislang nicht vollständig verfügbar. Das erschwert nicht nur die Umstellung in Bauunternehmen und Handwerksbetrieben. Auch Anbieter von Softwarelösungen können ihre Systeme nach Darstellung der Kammer bis jetzt nicht vollständig anpassen. Damit fehlt Unternehmen teilweise die Grundlage, ihre internen Prozesse rechtzeitig und rechtssicher auf die neuen Anforderungen auszurichten. „Die Digitalisierung des Rechnungswesens ist richtig und wichtig. Auch die Betriebe stehen der E-Rechnung grundsätzlich offen gegenüber“, betont Kammerpräsident Delfino Roman. „Entscheidend ist vielmehr, dass die technischen Voraussetzungen vollständig geklärt sind, bevor neue Pflichten greifen. Andernfalls drohen den Unternehmen unnötige Belastungen und rechtliche Unsicherheiten.“
Handwerk fordert mehr Zeit zur Umstellung
Eine Verschiebung der Frist soll deshalb vor allem Planungssicherheit schaffen. Neben den Betrieben benötigen nach Einschätzung der Handwerkskammer auch Softwareanbieter und Steuerberatungen ausreichend Vorlauf, um die notwendigen Prozesse und Systeme aufeinander abzustimmen. Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen kann die Umstellung schließlich zusätzlichen organisatorischen Aufwand verursachen. „Unsere Betriebe wollen die Digitalisierung mitgehen – dafür brauchen sie jedoch verlässliche Rahmenbedingungen statt Zeitdruck“, so Roman. „Eine Verschiebung um ein Jahr würde den notwendigen Spielraum schaffen, damit Softwareanbieter, Steuerberatungen und Unternehmen die Umstellung sorgfältig vorbereiten können. Das stärkt die Akzeptanz der E-Rechnung und sorgt dafür, dass sie von Beginn an praxistauglich funktioniert.“ Denn damit dürfte die Diskussion über die weitere Einführung der E-Rechnung erneut an Fahrt aufnehmen. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe steht dabei weniger die Digitalisierung selbst als vielmehr eine technisch verlässliche und rechtssichere Umsetzung im Mittelpunkt.


















Ich kenne keine Software, die nicht jetzt schon E-Rechnungen verarbeiten kann. Das Argument zieht nicht.
Und warum nur „Großbetriebe?“
Die kleinen hätten doch viel eher zu kämpfen.
Aus meiner sicht ein grosses „Mimimimimi“