Einheitlicher Mindestlohn im Bauhauptgewerbe

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Foto: Roland Riethmüller

Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe konnten Ende letzter Woche nach harten Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Zum 1. Mai 2013 tritt ein neuer Tarifvertrag für die rund 750.000 Beschäftigten am Bau in Kraft. Neben einer Lohnerhöung wurde ebenfalls eine stufenweise Angleichung des Ost- an den West-Mindestlohn vereinbart. Auch bei der Übernahmeregelung für Auszubildende wurde eine positive Einigung erzielt.

In der dritten Runde der diesjährigen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe konnte am vergangenen Freitag in Frankfurt am Main eine Einigung erzielt werden. Aufgrund des witterungsbedingten Stillstands auf den Baustellen in den letzten Monaten wollte die Arbeitgeberfraktion, bestehend aus dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB,) keine weiteren Produktionsunterbrechungen provozieren und akzeptierte in der 21 Stunden andauernden Verhandlung eine Lohnerhöhung von 3,2 Prozent für die Arbeitnehmer in den alten und 4 Prozent für die in den neue Bundesländern.

Damit konnte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zwar die ursprüngliche Forderung von 6,6 Prozent nicht vollständig durchsetzen, zeigt sich aber dennoch sehr zufrieden: „Diese Tarifrunde war von einem besonders harten Ringen gekennzeichnet. Die Anstrengung hat sich aber gelohnt. Das nun erzielte Gesamtpaket stellt einen für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss dar“, kommentiert der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Dietmar Schäfers das Tarifergebnis. Auch die Tarifpartei der Arbeitgeber ist im wesentlichen mit dem Kompromiss einverstanden. „Aufgrund des Nullmonats im April und der Vertragsdauer von 13 Monaten ist die Lohnerhöhung für uns gerade noch vertretbar“, bewertet Frank Dupré, ZDB-Vizepräsident und Verhandlungsführer der Arbeitgeber die Übereinkunft.

Besonders erfreulich für beide Seiten ist die Einigung zur vollständigen Angleichung des Mindestlohns in Ost und West bis zum 1. Januar 2017 auf 11,30 Euro bundesweit. Bis dahin steigt der Ost-Mindestlohn in vier Schritten um jeweils 25 Cent, bzw. 30 Cent und der West-Mindestlohn um 5 Cent, bzw. 10 Cent. Auch die Tariflöhne sollen bis dahin in Ost und West vereinheitlicht werden. Dupré freut sich, damit die Weichen für einheitliche Löhne gestellt zu haben, die hauptsächlich der Unterstützung der Ost-Arbeitgeber zu verdanken sei. Gleichzeitig beklagt er: „Allerdings ist die gleichzeitig vereinbarte Erhöhung des Mindestlohns II, der nur in den alten Bundesländern gilt, um vier mal 25 Cent auf 14,70 Euro zum 1. Januar 2017 eine dicke Kröte, die wir schlucken mussten.“ Schäfers sieht 23 Jahre nach der Wiedervereinigung keine Veranlassung mehr für eine „Lohnmauer“ und einen einheitlichen Mindestlohn als längst überfällig an. „Mit dem vorliegenden Stufenplan haben wir nun ein umsetzbare Lösung erreicht. Damit stehen wir besser da als viele andere Branchen.“

Auch hinsichtlich einer Regelung zur Übernahme von Auszubildenden konnten sich die Tarifparteien einigen. Zukünftig sind Ausbildungsbetriebe verpflichtet, den Auszubildenden spätestens drei Monate vor Ablauf der Lehrzeit eine Übernahmeangebot zu unterbreiten oder sie darüber zu informieren, dass sie nicht übernommen werden.

Das Verhandlungsergebnis des Tarifabschlusses im Bauhauptgewerbe hinsichtlich Lohnerhöhung, Mindestlohn und Übernahmeregelung von Auszubildenden muss von den Verhandlungsparteien bis zum 3. Mai 2013 angenommen werden und hat eine Laufzeit bis zum 1. Mai 2014.

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