Vom Landgericht Saarbrücken wurden jetzt zwei Geschäftsführer aus dem Saarland verurteilt. Sie haben innerhalb von rund zweieinhalb Jahren systematisch Schwarzarbeit in ihrem mittelständischen Baubetrieb betrieben.
Diese Feststellung traf die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts am Freitag. Auf das Konto der beiden Geschäftsführer gehen ca. 140 Fälle von Nichtzahlung von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung. Die Männer erhielten einenhalb bzw. ein Jahr Gefängnis auf Bewährung, nachdem sie ein Geständnis abgelegt hatten.
Beide führten gemeinsam in den Jahren zwischen 2003 und 2005 ihre eigene Baufirma, wobei sich der eine um die Baustellen und der andere um die buchhalterischen Belange kümmerte. Weil die Konkurrenz groß und öfters auch recht güntig war, setzten beide von Beginn ihrer Tätigkeit an auf Schwarzarbeit. Wohl deshalb, weil sie dadurch der Konkurrenz ein Schnippchen schlagen konnten, aber auch, weil es so einfach erschien. Außerhalb der offiziellen Bücher liefen teilweise die Geschäftsführergehälter, die Überstunden der Angestellten sowie letzten Endes sogar ein ganzer Mitarbeiter.
Auftraggeber, welche ohne Rechnung gegen Bares bei sich arbeiten ließen, trugen die Kosten. Die Gelder wurden an die Geschäftsführer und an die Bauarbeiter durchgereicht. Zählt man Sozialabgabben und Steuern zusammen, hat die Firma auf diese Weise ungefähr zwischen 2.000 und 3.000 Euro je Monat „eingespart“.
Durch dieses schöne Poster wurden auch günstigere Preis ermöglicht, die bei offiziellen Aufträgen zum Zuschlag führten. Aufgeflogen ist das Ganze durch einen betriebsinternen Streit. Danach zeigte sich das Chef-Du selbst an, zahlte 40 Tausend Euro Steuern nach. Zwischenzeitlich musste der Betrieb schließen. Ein Ex-Chef arbeitet als Handwerker, der andere ist in Privatinsolvenz gegangen.
Quelle: Saarbrücker Zeitung