Mitte letzten Jahres einigten sich die Tarifparteien auf einen neuen Tarifvertrag im Elektrohandwerk, der den Mindestlohn schrittweise auf 16,10 Euro anhebt. Kurz vor Jahreswechsel erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich. Damit profitieren seit Jahresbeginn 525.000 Beschäftigte von der Regelung, auch in tarifungebundenen Betrieben. Neben fairer Entlohnung stärkt die Maßnahme die Attraktivität der Branche und sichert ihre Zukunft. Zudem unterstreichen die Anpassungen die wichtige Rolle des Elektrohandwerks bei Energiewende und Digitalisierung.
Seit 1. Januar 2025 gilt für das Elektrohandwerk ein neuer Tarifvertrag. Diesen hatten der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Mitte letzten Jahres ausgehandelt. Demnach sieht die Vereinbarung eine Erhöhung vom Mindestlohn ab dem Jahr 2025 vor. Nachdem auch der Tarifausschuss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der neuen Regelung gebilligt hatte, wurde der neue Tarifvertrag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für allgemeinverbindlich erklärt. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum Jahresbeginn ist die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) nun amtlich. Folglich gilt das neue Branchenmindestentgelt auch für tarifungebundene Betriebe und damit bundesweit für alle Unternehmen aus dem Elektrohandwerk.
Stufenweise Erhöhung vom Mindestlohn für das Elektrohandwerk stärkt Attraktivität
Der Mindestlohn im Elektrohandwerk wird in mehreren Schritten erhöht. Seit Jahresbeginn erhalten die Beschäftigten zunächst 14,41 Euro. Die nächste Anhebung erfolgt zum 1.1.2026 auf 14,93 Euro. 15,49 Euro gibt es ab 1.1.2027 und 16,10 Euro erhalten die Beschäftigten zum 1.1.2028. Der neue Mindestlohn ist gültig für Elektrotechniker, Informationstechnikers und Elektromaschinenbauer. Rund 525.000 Arbeitnehmer profitieren von dem neuen Tarifvertrag. Nadine Boguslawski, Tarif-Vorständin der IG Metall, betont, dass sich das Engagement der Gewerkschaften auszahlen und sich entsprechend auf den Gehaltszettel auswirken würde. „Ein vernünftiges Branchenmindestentgelt schützt vor Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung“, so Boguslawski. Somit würden auch die Arbeitsbedingungen und die Zukunft der Branche gesichert. Immerhin steigt der Tariflohn im Elektrohandwerk um 3,3 Prozent und liegt damit 12,4 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Bis zum Jahr 2028 erhöht sich der Mindestlohn für das Elektrohandwerk dann um insgesamt 15,4 Prozent. Somit werde die Attraktivität des E-Handwerks für Fachkräfte deutlich gesteigert.
Faire Entlohnung und Sonderregelungen im Elektrohandwerk
Für Auszubildende gilt der Mindestlohn im Elektrohandwerk nicht. Praktikanten erhalten eine Sonderregelung nach dem Paragraf 22 Mindestlohngesetz (MiLoG). „Unsere Betriebe sind immer stärker als Klimaschützer und Fortschrittmacher im Einsatz. Ihr Know-how ist daher ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung von Energiewende und Digitalisierung“, bestätigt ZVEH-Präsident Stefan Ehinger. Dabei mache auch eine faire und angemessene Entlohnung das Gewerk für Fach- und Nachwuchskräfte attraktiv. Außerdem trage das E-Handwerk zur Umsetzung der Energiewende bei.
Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs
Die Erhöhung des Branchenmindestlohns im Elektrohandwerk wirkt sich auch auf Minijobs und Midijobs aus. Mit dem gestiegenen Stundenlohn reduziert sich bei Minijobbern die maximal mögliche monatliche Arbeitszeit, um unter der Verdienstgrenze von derzeit 556,01 Euro zu bleiben. Alternativ kann eine Überschreitung dieser Grenze zum Übergang in einen sozialversicherungspflichtigen Midijob führen. Auch Midijobber profitieren von den gestiegenen Löhnen, wobei ihre Einkünfte in der sogenannten Gleitzone (556,01 bis 2.000 Euro monatlich) durch reduzierte Sozialabgaben besonders attraktiv bleiben. Die Anhebung des Branchenmindestlohns verbessert somit auch die Einkommenssituation von geringfügig und teilzeitbeschäftigten Personen im Elektrohandwerk.

















