Elektrohandwerk: Neuer Mindestlohn über gesetzlichem Mindestlohn

Die Beschäftigten im Elektrohandwerk erhalten ab dem kommenden Jahr einen höheren tariflichen Mindestlohn. Darauf haben sich die Tarifparteien im Elektrohandwerk geeinigt. Die Steigerung liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Zusätzlich soll der neue Tarifabschluss für alle Beschäftigte der Branche als allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser neue Tarifabschluss nutzt nicht nur den Beschäftigten, sondern auch den Unternehmen. Nur durch ein angemessenes Entgelt werden die Arbeitsbedingungen gesichert und die Branche vor Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung geschützt.

Ab dem Jahr 2025 bekommen die Beschäftigten im Elektrohandwerk 3,3 Prozent mehr Lohn. Der Tarifabschluss gilt für alle Beschäftigten der Branche und liegt damit höher als bisher. Darauf haben sich der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) geeinigt. Zum Jahreswechsel steigt demnach der tarifliche Mindestlohn auf 14,41 Euro pro Stunde. Damit liegt der neue Stundenlohn 12,4 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn, der dann bei 12,82 Euro liegt. Stufenweise werden bis zum Jahr 2028 die Mindestentgelte um insgesamt 15,4 Prozent auf 16,10 Euro erhöht. „Gewerkschaftliches Engagement zahlt sich auf dem Gehaltszettel aus“, freut sich Nadine Boguslawski, Tarif-Vorstandsvertreterin der IG Metall. „Ein vernünftiges Branchenmindestentgelt schützt vor Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung. Sozialpartnerschaftliche Tarifverträge sichern die Arbeitsbedingungen und damit die Zukunft der Branche.“ 

Faire und angemessene Entlohnung erhöht die Branchenattraktivität

Auch ZVEH-Präsident Stefan Ehinger begrüßt den neuen Mindestlohn: „Unsere Betriebe und deren Beschäftigten sind als Klimaschützer und Fortschrittmacher im Einsatz. Ihr Know-how ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung von Energiewende und Digitalisierung.“ Denn eine faire und angemessene Bezahlung trage der wachsenden Bedeutung der e-handwerklichen Arbeit Rechnung. Somit würde außerdem das Elektrohandwerk für Fachkräfte und Nachwuchskräfte auch in Zukunft attraktiv bleiben.

Mindestlohn – Verbindlich für alle Betriebe im Elektrohandwerk

Der ZVEH und die IG Metall wollen diesen Tarifabschluss auch vom Bundesarbeitsministerium als allgemeinverbindlich erklären lassen. Somit würde der Mindestlohn für alle 520.000 Beschäftigten im Elektrohandwerk in allen Betrieben gelten. Kein Arbeitgeber dürfte diesen dann noch umgehen. Damit würde gleichzeitig eine neue Lohnuntergrenze gezogen werden.

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