Zur Schaffung von mehr Wohnraum und für neue Impulse in der Bauwirtschaft wurde der “Gebäudetyp E” ins Leben gerufen. Die neue „Leitlinie und Prozessempfehlung“ soll das Bauen flexibler und kostengünstiger machen, steht jedoch wegen falscher Angaben in Sachen Elektroinstallation in der Kritik. Zwar haben Bauunternehmer und Handwerker noch nicht dagewesen Möglichkeiten, von technischen Normen abzuweichen, ohne die Sicherheit zu gefährden. Doch die Diskussion um Elektroinstallationen, Normen und Kostenersparnisse erhitzt die Gemüter.
Der “Gebäudetyp E” wurde entwickelt, um flexibler und günstiger bauen zu können. Damit soll der neue Gebäudestandard mehr Wohnraum schaffen und die Bauwirtschaft ankurbeln. Genauer gesagt: Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegte „Leitlinie und Prozessempfehlung“ soll dabei helfen, ohne ausdrückliche Vereinbarung von gewissen technischen Normen und Regeln in den Bauverträgen abzuweichen. Zusätzlich gestattet das Gebäudetyp-E-Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen den “fachkundigen Unternehmern” die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) zu vereinfachen. Allerdings wurde der Gesetzentwurf vor dem vorzeitigen Aus der Koalition am 6. November 2024 verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet. Noch am selben Tag wurde die „Leitlinie und Prozessempfehlung“ auf der BMWBS-Homepage veröffentlicht. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat rechtzeitig auf Unstimmigkeiten und Fehler hingewiesen. Trotzdem enthält die veröffentlichte Leitlinie gewisse Angaben zur Elektroinstallation, die noch nicht korrigiert wurden.
Falsche Angaben bei der „Leitlinie und Prozessempfehlung“
In der Leitlinie wird behauptet, dass eine Dreizimmer-Wohnung mit 75 Quadratmetern laut DIN-Norm mindestens 47 Steckdosen aufweisen müsse. Obwohl fachliche Hinweise vorhanden waren, wurden diese Falschangaben zur Elektroinstallation in das endgültige Dokument übernommen. Das hat jetzt zur Folge, dass die Falschangaben auch von den Medien übernommen wurden. Beim Gebäudetyp E müssen mitnichten 47 Steckdosen installiert sein. Die zitierte Norm ist keinesfalls verpflichtend, sondern stellt nur eine Empfehlung zur Elektroinstallation dar. Der ZVEH begrüßt zwar die Leitbildfunktion, allerdings sei diese nicht verbindlich, was das OLG Düsseldorf vom 9. Februar 2023 (5 U 227/21) bestätigt habe.
Kostenersparnis durch Reduzierung der Steckdosen
Immer wieder ist auch die Rede davon, dass eine Reduzierung der Steckdosen auf 24 für die Dreizimmer-Wohnung deutlich Kosten senken würde. Der ZVEH kommt nach Schätzungen jedoch zu dem Ergebnis, dass lediglich Kosten im mittleren dreistelligen Bereich gesenkt werden würden. Außerdem bedeutet eine Reduzierung der Steckdosen eine Komforteinbuße und würde bei späteren Sanierungen erhebliche Mehrkosten verursachen. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass zu wenige Steckdosen zur Verwendung von hintereinandergeschalteten Mehrfachsteckdosen führt. Damit erhöht sich das Brandrisiko.
Beim Gebäudetyp E sind Normen der Elektroinstallation unverzichtbar
Für problematisch hält der ZVEH ferner die Annahme, die in den Normen festgelegten Anforderungen seien nicht bindend und damit verzichtbar. Das ist allerdings nicht der Fall, da sie eigens für die Sicherheit geschaffen wurden. Angesichts der wachsenden Zahl von Elektrogeräten in den Haushalten und der dezentralen Stromerzeugung durch PV-Anlagen ist die Sicherheit in der gefahrgeneigten Elektrotechnik von zentraler Bedeutung. „Der ZVEH setzt sich als Bundesverband der E-Handwerke für kostengünstiges und unbürokratisches Bauen ein“, bestätigt ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser. „Normung ist hier aber nicht nur eine Last, sondern sogar unverzichtbarer Baustein für kostengünstiges Bauen, denn ohne Norm passt nichts zueinander.“ Wichtig sei jedoch, dass die Normung dahingehend geändert werde, dass deutlich werde, welche Regelungen aus Sicherheitsgründen wirklich unverzichtbar seien. Daneben sollten Normen für freiwillige technische Lösungen bestehen, die von E-Handwerkern angeboten werden können, deren Realisierung jedoch vom finanziellen Spielraum des Bauherrn abhängen. Letztendlich müssen bei der Elektroinstallation im Gebäudetyp E klar erkennbar sein, welche Norm optional sei und welche nicht.

















