ELENA-Verfahren ist gescheitert
Noch bevor der eigentliche, für 2012 geplante Regelbetrieb gestartet wurde, wird nun das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) eingestellt. Das teilten vor ein paar Tagen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin mit. Ursprünglich sollte dieses System die Bürokratiekosten in Höhe von rund 85 Millionen Euro jährlich senken.
Als das ELENA-Gesetz am 2. April 2009 in Kraft trat, sollten damit vor allem Anträge auf Sozialleistungen wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden. Es sah vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Gescheitert ist man jedoch an der Technik. Denn der für das Verfahren zwingend erforderliche Sicherheitsstandard der qualifizierten elektronischen Signatur konnte nicht flächendeckend verbreitet werden. Da dies aber für den Erfolg des ELENA-Verfahrens maßgeblich ist, muss man von diesem nun wieder Abstand nehmen.
Die Bundesregierung versichert, dass alle bereits gespeicherten Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden. Damit entfällt gleichzeitig die noch bestehende elektronische Meldepflicht der Arbeitgeber. Der notwendige Gesetzentwurf wird dafür kurzfristig vorgelegt.
Auch wenn das ELENA-Verfahren in seiner Form so nicht weiter bestehen wird, so möchte die Bundesregierung dennoch die geschaffene Infrastruktur und das entstandene Know-How nutzen. Sie erhofft sich, dass man dieses für ein anderes unbürokratisches und einfaches Meldeverfahren der Sozialversicherung verwenden kann.
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