Endlich bundeseinheitlicher Mindestlohn im Malerhandwerk

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Foto: Roland Riethmüller

In der Mindestlohn-Tarifrunde der Maler und Lackierer konnte Ende letzter Woche überraschend eine Einigung erzielt werden. Die Tarifparteien schließen demnach bis zum Jahr 2020 erstmals seit der deutschen Wiedervereingung die Lohnlücke zwischen Ost und West bei den Gesellen im Malerhandwerk. Auch der bereits heute schon bundeseinheitliche Mindestlohn I für ungelernte Arbeiter wird im gleichen Zeitraum weiter angehoben.

Noch vor Wochen waren die Aussicht über einen bundeseinheitlichen Mindestlohn für Gesellen im Malerhandwerk in weite Ferne gerückt. Die Positionen der Tarifparteien waren einfach zu unterschiedlich. Doch Ende letzter Woche konnten die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV Farbe) n der zweiten Verhandlungsrunde überraschenderweise eine Einigung erzielen. Dabei verständigten sich die Tarifparteien auf eine stufenweise Anhebung vom Mindestlohn für Maler und Lackierer. Gleichzeitig wird endlich die Lücke zwischen dem Mindestlohn II für Gesellen in Ost und West geschlossen und bis zum Jahr 2020 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn eingeführt.

Einheitlicher Mindestlohn ermöglicht fairen Wettbewerb

Ungelernte im Malerhandwerk erhalten bereits den bundeseinheitlichen Mindestlohn. Über ein Vierteljahrhundert nach der deutschen Wiedervereinigung ist in dieser Tarifrunde nun auch im Bezug auf den Mindestlohn für Gesellen eine einheitliche Lösung erzielt worden. Diese war laut dem Stellvertretenden IG BAU-Bundesvorsitzenden Dietmar Schäfers mehr als überfällig: “Die Erfahrung mit der bereits angeglichenen Lohnuntergrenze für Ungelernte zeigt, dass es den Betrieben nicht schadet und gleichzeitig den Wettbewerb fairer gestaltet, weil eine Konkurrenz auf Kosten der Beschäftigten verboten ist.”

Mindestlohn für Gesellen und Ungelernte steigt

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. April 2021. Demnach steigt der Mindestlohn I für Ungelernte im Malerhandwerk von derzeit 10,10 Euro auf 10,35 Euro ab dem 1. Mai 2017 und ein Jahr später auf 10,60 Euro. Ab 1. Mai 2019 wird der Mindestlohn I erneut auf 10,85 Euro und ebenfalls ein Jahr später noch einmal auf 11,10 Euro angehoben. Der Mindestlohn II für Gesellen steigt von aktuell 13,10 Euro im Westen, 12,90 Euro in Berlin und 11,30 Euro im Osten ab dem 1. Mai 2017 auf 13,10 Euro im Westen und Berlin und 11,85 Euro im Osten. Ein Jahr später erhöht sich der Mindestlohn II noch einmal auf 13,30 Euro im Westen inklusive Berlin und 12,40 Euro im Osten. Ab dem 1. Mai 2019 bleibt der Wert im Westen und Berlin unverändert und ändert sich nur im Osten auf 12,95 Euro. Ab dem 1. Mai 2020 wird dann der bundeseinheitliche Mindestlohn für Gesellen in Höhe von 13,50 Euro eingeführt.

Die Erklärungsfrist der Tarifparteien endet am 9. Dezember 2016.

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