Endlich Energieberatung und Sanierung vom Baugewerbe

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Foto: KfW-Bildarchiv / Jens Steingässer

Eine Erwartung des Fachhandwerks kommt endlich zur Geltung. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Neuregelung für qualifizierte Energieberater getroffen. Ab dem 1. Dezember 2017 ist es möglich, dass die Beratung und Sanierung aus einer Hand erfolgt. Betroffen davon sind über 14 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Politik folgt damit einer Forderung des Handwerks.

In Zukunft soll die Qualifikation der Energieberatung im Mittelpunkt stehen – unabhängig davon, welche berufliche Herkunft der Energieberater hat. Der Gesetzgeber hatte es bisher nicht erlaubt, dass ein SHK-Unternehmer mit Meisterqualifikation diese Tätigkeit ausüben durfte. „Es hat sich Entscheidendes in der Politik bewegt“, freut sich Carsten Müller-Oehring, stellvertretender Hauptgeschäftsführer im ZVSHK, über die jüngste Entwicklung. „Seit vielen Jahren haben wir mit Stellungnahmen und vielen Gesprächen in verschiedenen Ministerien auf diesen Moment hingearbeitet – es war in der Tat ein Bohren dicker Bretter und letztendlich auch ein Erfolg unserer politischen Arbeit.“

Beratung vor Ort durch das Baugewerbe

Ab dem 1.12.2017 dürfen die Gebäudeenergieberater des Handwerks einen gebäudeindividuellen Sanierungsplan erstellen. Hausbesitzer können sich nun auch durch einen Handwerker über eine energetische Sanierung beraten lassen. Das beste Beispiel ist, wenn ein Handwerker, der gleichzeitig auch ein Gebäüdeenergieberater ist, Reparaturarbeiten vornimmt, auch Beratungen zur energetischen Sanierung geben darf. Das hat keinen Einfluss auf die hohe Qualität der Beratung, die dadurch trotzdem sichergestellt wird. Handwerker werden sich trotz dieser Neuregelung weiterhin weiterbilden und regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen besuchen.

Stichproben sollen die Qualität der Energieberatung garantieren

Anhand von Stichproben soll die Qualität der Energieberatung kontrolliert und gewährleistet sein. Jeder Fachunternehmer muss außerdem eine Verpflichtung zur neutralen Beratung bei jedem Förderantrag unterschreiben. Von dieser neuen Regelung profitieren nicht nur die SHK-Handwerksbetriebe. Auch die Energieversorger oder die Hersteller können nun als Energieberater tätig werden. Die Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Qualifikation. Steht zum Beispiel eine Sanierung des Daches oder der Heizung an, dann kann eine energetische Beratung gleichzeitig zur Modernisierung genutzt werden. Das entlastet auch den Geldbeutel. Gleichzeitig kommt man dem Klimaschutz ein wenig näher und die Ressourcen werden somit geschont.Eines ist jedoch sicher, auf jeden Fall können die Hausbesitzer bei der Umsetzung einer Maßnahme Fördergelder vom Staat bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

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