Energetische Gebäudesanierung leidet unter Stillstand

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Foto: Roland Riethmüller

Trotz deutlichem Sanierungsbedarf bei vielen Ein- und Zweifamilienhäusern liegt seit Jahren die Sanierungsquote unverändert bei unter einem Prozent. Deshalb wird die künftige Bundesregierung aufgefordert, eine attraktive Steuerförderung für die energetische Sanierung mit in das Programm aufzunehmen. Denn um das Klimaziel zu erreichen, müssen endlich die ungenutzten Potenziale bei der Energieeinsparung genutzt werden.

Wenn Deutschland die ambitionierten Ziele beim Klimaschutz erreichen will, dann müssen die Energiesparpotenziale bei den Gebäuden endlich mobilisiert werden. Der psychologische Effekt, der durch eine Steuerersparnis hervortreten würde, ist nicht zu unterschätzen. Es ist deshalb notwendig, ein Instrument zu entwerfen, das technologieoffen ist, attraktiv und einfach umzusetzen ist. Nur so kann der Stillstand bei der Sanierung von Gebäuden überwunden werden.

Die Sanierungsquote ist unverändert

Schon seit jahren ist die Sanierungsquote unverändert und liegt bei unter einem Prozent. Noch immer besteht bei einem Großteil der 16 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser ein nicht unerheblicher Sanierungsbedarf. Es sind immer noch mehr als 60 Prozent der Fassaden und über 30 Prozent aller Dächer nicht richtig gedämmt. Auf die Fenster entfallen 45 Prozent und 40 Prozent der Heizungen sind ebenfalls sanierungsbedürftig. Viele Wirtschaftsverbände plädieren daher dringend für eine steuerliche Förderung für das selbstgenutzte Wohneigentum. Allein der psychologische Effekt, der durch eine Steuerermäßigung auftreten würde, würde die Motivation erheblich vergrößern. Daher wird nachfolgendes Modell zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung vorgeschlagen:

  • Technologieoffene steuerliche Förderung als Abzug von der Einkommenssteuer.
  • Förderung von Einzelmaßnahmen, die zu mehr Energieeffizienz führen und bereits schon jetzt als förderwürdig eingestuft sind.
  • Eine zehnjährige Laufzeit über die gesamte Maßnahme.
  • Absenkung des Fördersatzes um zehn Prozent über die Laufzeit
  • Anrechnung durch das Einreichen der Zahlungsnachweise mit der Steuererklärung.

Diese steuerliche Förderung sollte zusätzlich zur bereits existierenden Förderung als weiter Maßnahme eingeführt werden. Eine staatliche Förderung für die energetische Sanierung würde das Wirtschaftswachstum zusätzlich steigern und Arbeitsplätze könnten nicht nur so gesichert, sondern auch neue geschaffen werden. Die neue Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich für eine attraktive Steuerförderung einzusetzen, um so eine Modernisierungsoffensive zu starten. Die Vorschläge sollten deshalb in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen werden und die Maßnahmen zügig umgesetzt werden.

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