Energiewende erfordert auch Wärmewende
Die Energiewende gehört mit zu den hochpriorisierten Zielen der Bundesregierung. Doch muss man sich dabei bewusst machen, dass die eine Maßnahme nicht ohne eine andere funktioniert. So ist die Energiewende eben auch nur erfolgreich umsetzbar, wenn entsprechend bei der Wärmewende alles gleichermaßen vorangeht. In diesem Zusammenhang wurde Ende Januar im Baden-Württembergischen Landtag auch die Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) diskutiert.
Die Energiewende ist ein absolutes Muss, um langfristig erfolgreich etwas zu verändern. Doch gilt es dabei auch, die Wärmewende nicht außer Acht zu lassen. Denn allzu oft geht unter, dass beide Elemente gleichermaßen bedeutend sind. Vor allem die Zugrundelegung beim EWärmeG ist dabei sehr umstritten. Während der Wohnungsbau ganz klar in dem Gesetz berücksichtigt ist, scheiden sich die Geister hinsichtlich einer Ausweitung auf den Nichtwohnungsbau. Während die Industrie nicht sonderlich überzeugt von der Ausweitung ist, zeigt sich der Baden-Württembergische Handwerkstag hingegen durchaus überzeugt davon. Man macht aber gleichzeitig deutlich, dass für den Nichtwohnungsbau durchaus Differenzierung in der Bewertung getroffen werden müssen.
Hinsichtlich des Wohnungsbaus ist für den Baden-Württembergischen Handwerkstag klar, dass das EWärmeG die Gebäudeeigentümer nur zu einer stufenweisen Erhöhung des Pflichtanteils an Erneuerbaren Energien auf 15 Prozent drängen sollte. Andernfalls werden sich Gebäudeeigentümer eher sperren, Investitionen vorzunehmen. Immerhin kommt es jetzt schon zu Investitionsstaus, weil Kosten gespart werden wollen.
Beim Nichtwohnungsbau schlägt der Baden-Württembergische Handwerkstag vor, dass vor allem auf das jeweilige Gewerk achten muss, welches bewertet wird. Denn es ist wohl klar, dass einige Gewerke einen anderen Wärmeaufwand haben als andere.
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