Schwarzarbeit stellt in der deutschen Bauwirtschaft immer noch ein massives Problem dar. Die Preise sind vor allem im Bauhandwerk schwer umkämpft, weil insbesondere Betriebe aus den osteuropäischen Ländern echte Kampfpreise bieten. Den kürzeren ziehen zumeist die ehrlich arbeitenden Betriebe in Deutschland. Vor allem die Entsenderichtlinie wurde hierbei in der Vergangenheit oft kritisiert, weil man sie als Unterstützung der illegalen Schwarzarbeit betrachtete.
Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern ist seit langem heiß diskutiert. Viele sehen in dieser Richtlinie eine Einladung zu Dumpinglöhnen und der Förderung von Schwarzarbeit. Für deutsche Betriebe war es in der Vergangenheit deswegen ein Ärgernis, weil die Arbeitnehmer aus den ausländischen Firmen nach Deutschland geschickt wurden, um hier zu den Löhnen ihres Heimatlandes zu arbeiten. Dass diese Firmen so natürlich preislich unter den deutschen liegen, war eine logische Konsequenz. Letztlich sind die Löhne in Deutschland nun einmal höher.
Dennoch ist man sich im Bauhandwerk durchaus bewusst, dass diese Entsendung ein erfolgreiches Mittel gegen den in Deutschland vorherrschenden Fachkräftemangel ist. Natürlich möchte man aber seine eigene Wirtschaftlichkeit dadurch nicht zusätzlich gefährden. Die Bauwirtschaft hat demnach immer gefordert, dass Kontrollen zur Vermeidung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gewährleistet werden müssen.
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich nun am 20. Juni 2013 dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedsstaaten innerhalb der Entsenderichtlinie eine offene Liste von Maßnahmen zur Kontrolle von Schwarzarbeit durchführen können. Dabei würden die nach geltendem Recht vorhanden Kontrollinstrumente anerkannt werden. Darüber hinaus können diese in besonderen Fällen aber auch erweitert werden. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßen diese Entscheidung. Jedoch äußern sie auch ihre Bedenken.
Beide Verbände, wie auch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) machen sich darüber Sorgen, dass ein Missbrauch des Entsendeverfahrens möglich ist. Dies gilt es aber unbedingt zu vermeiden. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, äußert sich dazu: „Nach unserem Verständnis sollte das Europäische Parlament nur Mindeststandards setzen, die zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie notwendig sind. Für uns ist aber auch klar, dass diese Standards auf nationaler Ebene passgenau erweitert werden müssen. Nur so kann die Entsenderichtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgesetzt werden, ohne dort bereits bestehende und bewährte Kontrollmöglichkeiten einzuschränken. Für uns kommt es nun darauf an, dass es bei der weiteren Beratung der Richtlinie nicht wieder zu einer Verschlechterung kommt. Die Verwirklichung des Binnenmarktes darf nicht zu einer Ausweitung der illegalen Beschäftigung und zur Gefährdung von regulären Arbeitsplätzen und Betrieben führen.“
Wenn alles soweit durchgesetzt wird, wie es das Europäische Parlament beschlossen hat, ist man auf dem richtigen Weg. Dennoch gilt es das stets im Auge zu behalten, um möglichen Missbrauch entgegenzuwirken.