Erfolg im Kampf gegen Schwarzarbeit am Bau
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) lobt die kürzlich im Bundesrat verabschiedete Gewerbeanzeigenverordnung. Während bisher bei der Gewerbeanmeldung kein Nachweis über eine Betriebsstätte oder Geschäftskonto erforderlich war, sind die Behörden nun zur Prüfung und ggf. Benachrichtigung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) angewiesen. Der ZDB fordert darüber hinaus weitere Schritte der Gesetzgebung im Kampf gegen die Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit.
Anfang Juli hat der Bundesrat nach langer Zeit eine neue Gewerbeanzeigenverordnung verabschiedet. Im Kampf gegen Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit wird der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die Arbeit erleichtert.
Denn schon seit langer Zeit fordert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) die Scheinselbständigkeit bereits bei Eintrag in die Handwerksrolle einzudämmen. So musste in der Vergangenheit weder Betriebsstätte, Geschäftsräume oder Geschäftskonto als Voraussetzung für eine selbständige Tätigkeit nachgewiesen werden. Mit der neuen Gewerbeanzeigenverordnung sind die Behörden verpflichtet, Gewerbeanmeldungen auf Anzeichen der Scheinselbständigkeit zu prüfen und bei begründetem Verdacht direkt an die FKS zu übermitteln.
Der ZDB freut sich, dass dieses Schlupfloch nun geschlossen ist, fordert jedoch weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Schwarzarbeit. So sieht ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein zunehmend kriminelle und in Teilen sogar mafiöse Strukturen: „Deshalb bedarf es zur Optimierung der Bekämpfung der organisierten Formen der Kriminalität im Bereich von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit auch Änderungen im Strafrecht, beispielsweise nach dem Vorbild des Bandendiebstahls für die bandenmäßig Begehung des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und des Unterschreitens der Mindestlöhne.“ Gleichzeitig appelliert Loewenstein an die Handwerkskammern bei der Eintragung von Ein-Mann-Betrieben in die Handwerksrolle auch deren Krankenversicherung zu überprüfen. Damit könnte der Missbrauch durch Scheinselbständigkeit stärker bekämpft werden und die Betroffenen vor sozialem Abstieg geschützt werden. Denn oftmals sind Scheinselbständige eher abhängige Opfer als Täter.
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