Das Baugewerbe begrüßt die Verlängerung des Bundeserlasses zur Preisgleitklausel. Bis zum 31. Dezember 2022 ist der Erlass in der vergangenen Woche verlängert worden. Die Bauunternehmen haben somit die Möglichkeit, gegenüber der öffentlichen Hand die gestiegenen Kosten für bestimmte Baustoffe geltend zu machen. Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesverkehrsminister Volker Wissing hatten bis Ende März 2022 einen Erlass veröffentlicht, der Stoffpreisänderungen und Lieferengpässe für den gesamten Bundesbau regelt.
Die Preisgleitklausel ist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert worden. Die Bauunternehmen können damit die gestiegenen Preise für Baustoffe wie Zement, Stahl und Bitumen gegenüber der öffentlichen Hand weiter wie bisher geltend machen. „Engpässe bei Baustoffen und exorbitante Preissprünge bestimmen nach wie vor das Baugeschehen”, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). “Angesichts dieser schwierigen Ausgangslage begrüßen wir die Verlängerung ausdrücklich.“ Weiter betont er, dass viele Bauunternehmen nur aufgrund dieser Klausel die Mehrosten geltend machen konnten. Neu ist zudem, dass innerhalb einer Auftragssumme bereits 0,5 Prozent des jeweiligen Baustoffs ausreichen, damit die Klauseln greifen. Bislang musste der Anteil mindestens 1 Prozent ausmachen, um Mehrkosten erstattet zu bekommen.
Hoffen auf eine Signalwirkung durch die Preisgleitklausel
Jetzt sind die Länder und Kommunen gefragt und man hofft auf eine Signalwirkung. Bereits den ersten Erlass hatten die Bundesländer übernommen und eine Empfehlung für die Kommunen ausgesprochen. Die Bauwirtschaft wünscht sich, dass sich alle öffentlichen Auftraggeber an den Mehrkosten beteiligen.
Erlass muss auch in Städten und Gemeinden Anwendung finden
Die Baden-Württembergische Bauwirtschaft begrüßt ebenfalls die Verlängerung vom Erlass und fordert, dass auch das Land Baden-Württemberg diese Regelung übernehme und den Kommunen entsprechend empfehle. „Nur durch die Stoffpreisgleitklauseln ist eine faire Lastenverteilung der extrem hohen Zusatzkosten zwischen öffentlichen Auftraggebern und den Baubetrieben möglich“, argumentiert Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg. Weiter kritisiert er, dass viele Baufirmen die finanzielle Mehrbelastung nicht mehr stemmen könnten, was zu Konsequenzen für das Unternehmen und dessen Mitarbeiter führen könnte. Gleichzeitig begrüßt Möller die Erhöhung des Grenzwertes für das Greifen des Erlasses auf einen Anteil von einem Prozent. Wobei die Einführung eines neuen Formblatts zur Ermittlung des Basiswerts auch hilfreich sein könnte. Möller legt den Kommunen nah, zügig eine Preisgleitklausel zuzulassen. Denn bisher herrschte bei den Städten und Gemeinden eher Zurückhaltung. Doch damit nicht Bauprojekte gefährdet werden, dürfe eben nicht am falschen Ende Geld eingespart werden.