Ersatzbaustoffverordnung: Schnellere Genehmigungen am Bau

Foto: AZ-BLT / envatoelements

Die geplante Reform der Ersatzbaustoffverordnung soll den Einsatz von Recyclingbaustoffen am Bau deutlich erleichtern. Das verspricht weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungsverfahren und insgesamt bessere Chancen für Recyclingbaustoffe. Damit sollen Investitionen erleichtert und Bauprojekte beschleunigt werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung Nachweis- und Dokumentationspflichten reduzieren sowie Genehmigungsprozesse stärker digitalisieren. Aus Sicht der Bauwirtschaft könnten die Änderungen das Baustoffrecycling stärken und Infrastruktur- sowie Hochbauprojekte künftig schneller und wirtschaftlicher machen. 

Die Bundesregierung will den Einsatz von Recyclingbaustoffen erleichtern und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Geplante Änderungen an der Ersatzbaustoffverordnung sowie weniger Bürokratie und eine stärkere Digitalisierung sollen Investitionen in Recyclinganlagen fördern und die Kreislaufwirtschaft stärken. Aus Sicht der Bauwirtschaft könnten die Reformen dazu beitragen, den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe deutlich zu vereinfachen und Infrastruktur- sowie Hochbauprojekte schneller umzusetzen. So verfolgt das Bundesumweltministerium mit dem Maßnahmenpaket zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (UMoP) das Ziel, Umwelt- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten. Besonders im Fokus steht die Reform der Ersatzbaustoffverordnung. Branchenvertreter sehen darin einen wichtigen Schritt, um Baustoffrecycling wirtschaftlicher zu machen und die Akzeptanz von Recyclingmaterialien bei Bauherren, Planern und Behörden weiter zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Unternehmen durch weniger Dokumentations- und Nachweispflichten spürbar entlastet werden.

Weniger Bürokratie für Recyclingbaustoffe

Nach Einschätzung des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) könnten die geplanten Erleichterungen langjährige Hemmnisse beim Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe beseitigen. Vor allem ein geringerer Verwaltungsaufwand und eine einheitlichere Anwendung der Vorschriften in den Bundesländern sollen für mehr Planungssicherheit sorgen. „Die vorgesehenen Erleichterungen bei Nachweis- und Dokumentationspflichten greifen zentrale Forderungen der Branche auf und entsprechen der Stoßrichtung des bereits vorliegenden Referentenentwurfs“, erklärt bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer. „Weniger Verwaltungsaufwand, eine einheitlichere Anwendung der Regelungen durch die Länder sowie bessere Marktchancen für Recyclingbaustoffe können dazu beitragen, den Einsatz hochwertiger mineralischer Ersatzbaustoffe deutlich zu erleichtern und ihre Akzeptanz bei Bauherren und Behörden weiter zu erhöhen.“

Ersatzbaustoffverordnung: Schnellere Genehmigungen geplant

Auch die vorgesehenen Änderungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren stoßen auf Zustimmung. Kürzere Beteiligungsfristen, digitale Prozesse und ein besserer Zugang zu Umweltdaten sollen Investitionen beschleunigen. Davon könnten insbesondere Erweiterungen bestehender Recyclinganlagen sowie neue Aufbereitungs-, Behandlungs- und Deponiekapazitäten profitieren. Zusätzliche digitale Plattformen für Umweltinformationen sollen Genehmigungsbehörden und Unternehmen den Zugriff auf relevante Daten erleichtern. Dadurch könnten Standortentscheidungen schneller getroffen, Artenschutzprüfungen vereinfacht und Genehmigungsrisiken reduziert werden. Darüber hinaus sollen Berichtspflichten nach Umweltrecht und Bundes-Immissionsschutzgesetz reduziert werden, was speziell kleine und mittlere Unternehmen entlasten dürfte.

Vorteile für Rückbau und Infrastruktur

Weitere Erleichterungen sind bei der Entsorgung nicht gefährlicher, asbesthaltiger Bauabfälle vorgesehen. Nach Auffassung des bvse könnten dadurch Deponiekapazitäten geschont, Rückbauprojekte beschleunigt und Sanierungsmaßnahmen an der Infrastruktur einfacher umgesetzt werden. Gleichzeitig würden praktikablere Entsorgungswege für mineralische Bauabfälle mit geringen Asbestanteilen geschaffen. 

Abschließend bewertet der Verband das Gesamtpaket als wichtigen Impuls für die Bau- und Recyclingwirtschaft. Stefan Schmidmeyer erklärt: „Mit dem UMoP-Paket setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für eine moderne Kreislaufwirtschaft„, betont Schmidmeyer. „Besonders die angekündigten Erleichterungen in der Ersatzbaustoffverordnung bieten die Chance, langjährige Praxisprobleme zu beseitigen und den Einsatz von Recyclingbaustoffen nachhaltig zu stärken.“ Nach Einschätzung des bvse schaffen schnellere Genehmigungsverfahren und eine konsequente Digitalisierung verlässlichere Rahmenbedingungen für Investitionen in Recyclingkapazitäten. Gleichzeitig könnten dadurch Ressourcen geschont und der Klimaschutz gestärkt werden.

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Der Bauüberhang lag Ende 2025 bei 760.700 Wohnungen.
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Subventionen sind die Belohnung für das Versagen
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Es kann keine zukunftsfähige Lösung sein, wenn beim Wohnungsneubau mit Subventionen, auch geförderter Wohnungsbau genannt, die sogenannte Sozialbindung nach 15 Jahren wegfällt und diese Wohnungen dann zu „Marktmieten“ angeboten werden können.
Vermutlich müssen dann sehr viele Mieter aus finanziellen Gründen ihre Wohnung, sowie ihre damit verbundenen und seit langem bestehenden sozialen Beziehungen, aufgeben.

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